Dokumentation: „Zum Wohle des Deutschen Volkes – Nein zum Bevölkerungsschutzgesetz“ (Robby Schlund)

DEM DEUTSCHEN VOLKE
"DEM DEUTSCHEN VOLKE" - Inschrift am Berliner Reichstag. Quelle: Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Robby Schlund ist Mitglied und Mandatsträger der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Er sitz im Deutschen Bundestag und ist stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion. WELTEXPRESS dokumentiert nachstehend seine Erklärung zum „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, die wir per Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag am 16.11.2020 erhielten.

„Schon das erste und zweite Bevölkerungsschutzgesetz haben das Bundesministerium für Gesundheit und somit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ermächtigt, Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages zu veranlassen.

Das nun entworfenen dritte Bevölkerungsschutzgesetz zielt darauf ab, unter Berufung auf das neue Corona-Virus weiter einschneidende Grundrechtseinschränkungen zu beschließen, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS CoV-2 einzudämmen. Der dabei vorgelegte Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, besonders die in § 28 a im Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügten Ermächtigungen, ist darauf angelegt, weitreichende Einschränkungen der Grundrechte zu ermöglichen.

Die geplanten Maßnahmen sind extrem weitreichend, gehen über 38 Seiten, und betreffen nahezu alle Bereiche des alltäglichen Lebens. In dem Text finden Sie Passagen, die an schlimmste Diktaturzeiten erinnern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die im Grundgesetz garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechte, wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Berufsausübung, Reise- und Bewegungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung, erheblich eingeschränkt, was wir kategorisch ablehnen.

Es ist unsere Pflicht, als gewählte Vertreter des Deutschen Volkes, die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren und das Grundgesetz zu wahren.

Gesetzesvorlagen, die so erheblich in die Grundrechte eingreifen, sind aus Sicht der AfD-Fraktion unabhängig von der Thematik und von der Möglichkeit, dass der Bundestag sie jederzeit aufheben kann, immer zu befristen. Daraus folgt, dass der Bundestag sich spätestens mit Ablauf der Frist mit diesem Gesetz parlamentarisch beschäftigen muss.

Die bisherige Bewältigung der Corona-Pandemie zeigt, dass Maßnahmen wie die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes notwendig sind; dies rechtfertigt aber nicht diese massiven Einschränkungen der Grundrechte.

Wir fordern wiederholt die Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite (Drs. 19/18999 und 19/22547), da unserer Meinung nach die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wir fordern die Einsetzung einer Kommission aus Experten, einer ständigen Epidemiekommission (STEPKO), die Kriterien und Handlungsempfehlungen für Epidemien von Infektionskrankheiten erarbeiten, die Parlament und Regierung als Orientierung dienen. Die derzeitige eigenmächtige Vorgehensweise der Regierung, die sich viel zu einseitig beraten lässt, halten wir für fahrlässig, da wertvolle wissenschaftliche Erkenntnisse nicht genutzt werden. Die Exekutive eignet sich viele Kompetenzen an, während das Parlament nicht beteiligt wird. Wir fordern, die entsprechenden Entscheidungen vom Parlament treffen zu lassen, welches sich dabei an den Empfehlungen der STEPKO orientieren sollte.

Unsere dringlichste Forderung lautet daher zunächst, dass das Mitspracherecht des Bundestages und auch des Bunderates umgehend wieder hergestellt werden muss.

Dieses Gesetz darf nicht in Kraft treten, denn dann wäre unsere Demokratie weitreichend ausgehebelt.“

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