Dokumentation: „BND-Jubiläum: Skandalgeschichte des BND ist eine des Bundeskanzleramtes“ (André Hahn)

Blick auf das Gebäude des sogenannten Bundesnachrichtendienstes in der Migranten-Metropole Berlin. Quelle: Wikimedia, CC BY-SA 4.0, Foto: Andi Weiland

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Der Bundesnachrichtendienst wurde offizielle am 1. April 1956 gegründet. Dazu teil André Hahn (Die Linke) per Pressemitteilung vom 31.3.2021, die wir dokumentieren, unter dem Titel „BND-Jubiläum: Skandalgeschichte des BND ist eine des Bundeskanzleramtes“ mit: „Die Geschichte des Bundesnachrichtendienstes (BND) – hervorgegangen aus der nazidurchseuchten ‚Organisation Gehlen‘ – ist vor wie nach seiner offiziellen Gründung auch eine von zahlreichen Pannen und Skandalen.

Die zentrale Rolle des Bundeskanzleramtes in all diesen Affären sollte im historischen Rückblick allerdings nicht unter den Tisch fallen. Erinnert sei etwa an die beschämenden, bis heute nicht restlos aufgeklärten Operationen, die der BND unter Bundeskanzler Adenauer im Rahmen des Kriegsverbrecherprozesses gegen Adolf Eichmann unternahm, um den seinerseits schwer NS-belasteten Staatssekretär Globke zu schützen.

Exemplarisch sei ebenfalls auf den ominösen Brief aus dem Bundeskanzleramt an die Deutsche Telekom AG mehr als vierzig Jahre später verwiesen, mit dem die extralegale Massenüberwachung deutscher und internationaler Telekommunikationsverkehre am Frankfurter Internetknoten im Auftrag des US-Geheimdienstes NSA durch den BND erst möglich und über Jahre hinweg praktiziert wurde.

Hinzu kommen beispielsweise auch die Beteiligung des BND an völkerrechtswidrigen Waffenlieferungen in Kriegs- und Krisengebiete sowie die im NSA/BND-Untersuchungsausschuss aufgedeckte anlasslose Massenüberwachung selbst von EU-Partnern und deren Regierungen bis hin zu Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, deren Rechtswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 offiziell festgestellt hat. Das im Bundestag gerade neu beschlossene Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND schafft diesbezüglich keine Abhilfe und wird aller Voraussicht nach erneut bei den Richtern in Karlsruhe landen.

Als ein Instrument des so genannten Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung der Bundesregierung ist der BND parlamentarisch in weiten Teilen nicht kontrollierbar, und es ist daher vorprogrammiert, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst auch künftig Skandale produzieren wird. Es sind die Konstruktionsbedingungen selbst, denen – aufgedeckt allenfalls durch eine kritische Medienöffentlichkeit – die Affären der Vergangenheit und der Zukunft entspringen.“

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