Das Gericht befand jedoch auf der Grundlage eines Gutachtens des Architekturwissenschaftlers Gerd Zimmermann, dass der Mehrzwecksaal nicht von solcher »Gestaltungshöhe«, sprich: von solch einmaliger architektonischer Qualität sei, dass er urheberrechtlich geschützt werden müsse. Der Mehrzwecksaal befinde sich im Gebäude in einer Kapsel, die gänzlich losgelöst vom übrigen Gebäude sei. Er könne durch einen Saal ersetzt werden, ohne dass der Gebäudekomplex davon beeinträchtigt werde.
Tatsächlich hat das Architekturbüro von Gerkan, Marg und Partner einen Entwurf vorgelegt, der den Denkmalschutz überzeugte, ein »Baufenster« freizugeben, in dem ein neuer Konzertsaal mit exzellenter Akustik Platz findet. Der Kulturpalast als Denkmal bleibt in seiner äußeren Gestaltung völlig erhalten.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hatte der Dresdner Stadtrat am 4.April den Weg zum Umbau freigegeben. Es hätten vollendete Tatsachen geschaffen werden können. Die Entscheidung des Landgerichts vor Baubeginn erspart der Stadt nicht nur Zeitverlust, sondern auch mögliche Schadenersatzforderungen. Der Kulturpalast Dresden verspricht ein markantes Beispiel für die Weiterentwicklung eines Denkmals zu werden.