Forderung: strafbewährte Unterlassungserklärung
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) wirft der Radeberger Gruppe KG vor, Einwegflaschen der Biermarke Corona Extra als Mehrwegflaschen zu vertreiben und damit den Verbraucher bewusst zu täuschen. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation forderte den Getränkekonzern deshalb auf, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben und die Irreführung sofort zu beenden.
Satte Gewinne durch Irreführung der Verbraucher
Nach Recherchen der DUH werden die in Deutschland verkauften Corona-Flaschen entgegen der Behauptung von Radeberger nicht wiederbefüllt, obwohl sie seit Jahren mit dem Mehrweg-Pfandsatz von 8 Cent pro Flasche belegt sind. Damit täuscht Radeberger jedes Jahr seine Kunden und missbraucht das Image der ökologisch vorteilhaften Mehrwegflaschen. Darüber hinaus erschleicht sich die größte deutsche Brauereigruppe zu Lasten ehrlicher Mehrweg-Brauereien durch die angeblichen Mehrwegflaschen einen erheblichen Verkaufsvorteil von über 4 Euro pro Bierkasten. Nach der Verpackungsverordnung hätte Radeberger für die ökologisch nachteiligen Einwegflaschen ein Pfand in Höhe von 25 Cent erheben müssen, tatsächlich nimmt man nur 8 Cent pro Flasche. Der Einkaufspreis eines Kasten Bieres ist damit deutlich geringer. Zudem müssten die Flaschen an einem Rücknahmesystem für Einwegflaschen teilnehmen, was ebenfalls Kosten verursacht.
Angesichts der Schwere dieser seit Jahren vorsätzlichen Verbrauchertäuschung mit jährlich vielen Millionen angeblichen Mehrwegflaschen (nach Brancheninformationen werden jährlich 4,5 Millionen Liter Corona Bier in Deutschland verkauft) fordert die DUH zudem die Verhängung von Ordnungsgeldern in maximaler Höhe durch das hessische Umweltministerium.
Dreister Täuschungsversuch
"Von allen bisher bekannt gewordenen Täuschungsversuchen in der Getränkeindustrie ist der Fall Radeberger der mit Abstand dreisteste. Die größte deutsche Brauereigruppe verschafft sich gesetzeswidrig gegenüber ehrlich in Mehrweg wirtschaftenden Brauereien einen unlauteren Wettbewerbsvorteil und verstößt zudem vorsätzlich gegen Umweltgesetze", kritisiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Damit missbraucht Radeberger bewusst das Vertrauen der Verbraucher."
Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger: „Dieser dreiste Etikettenschwindel ist ein glatter Rechtsbruch"
"Bis zur korrekten Kennzeichnung als Einweg und einer durchgehenden Erhebung des Pfandsatzes von 25 Cent muss Radeberger den Vertrieb von Corona Extra in Flaschen einstellen", erklärte Resch und kündigte rechtliche Schritte an, falls die Irreführung der Verbraucher nicht sofort gestoppt werde. "Radeberger versucht sein Corona-Bier ökologisch aufzuhübschen. Dieser dreiste Etikettenschwindel ist ein glatter Rechtsbruch", erklärt Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt.
Corona Extra, Radeberger und die Dr. August Oetker KG
Radeberger ist der deutsche Vertriebspartner für die Biermarke Corona Extra. Die zur Dr. August Oetker KG gehörende Brauerei-Gruppe vertreibt das mexikanische Maisbier in Einwegflaschen aus Glas und erhebt ein für Bier in Mehrwegflaschen übliches Pfand in Höhe von 8 Cent pro Flasche. In dem weltweit größten und erfolgreich funktionierenden deutschen Mehrwegsystem wird über 80 Prozent des in Deutschland verkauften Bieres in Mehrweg-Glasflaschen abgefüllt, die bis zu 50 Mal wiederverwendet werden.
Testkäufe brachten es ans Licht
Bei Testkäufen in verschiedenen Lebensmittel- und Getränkemärkten war der DUH aufgefallen, dass keine der erstandenen Corona Extra-Flaschen bei der Wiederbe ¬füllung entstehende Schleifspuren aufwies, wie sie für Mehrwegflaschen typisch sind. Auf Nachfrage der Verbraucherschutzorganisation antwortete die Radeberger Gruppe mit Schreiben vom 11.5.2012: "Sämtliches an uns zurückgegebenes Leergut der in Deutschland in Verkehr gebrachten Flaschen der Marke Corona Extra wird auf demselben Weg von Deutschland über Antwerpen nach Mexiko zu den Brauereien der Grupo Modelo zurücktransportiert. Die Flaschen werden dabei stets in Kunststoffkisten transportiert, was eine ordnungsgemäße Behandlung und Verarbeitung ermöglicht".
Nur neue Flaschen und keine Mehrweg? – Die Antwort kommt aus Mexiko
Weil die DUH auch bei Kontrollen von mehreren hundert Corona-Flaschen keine einzige Flasche mit den für die Mehrweg-Wiederbefüllung typischen Spuren fand, wandte sie sich direkt an die Geschäftsleitung der Brauereigruppe Grupo Modelo S.A.B. de C.V. in Mexiko, die das Corona Extra Bier braut und ausschließlich in Mexiko abfüllt. Am 8. Juni 2012 teilte die Gruppe Modelo mit, dass die leeren Flaschen nicht nach Mexiko zurückgeschickt werden, sondern im Importland bleiben. Leere Corona-Flaschen werden folglich nicht aus Deutschland nach Mexiko transportiert und entsprechend auch nicht wiederverwendet. Weil eine Wiederbefüllung der Flaschen nach diesen Aussagen offensichtlich nicht stattfindet, handelt es sich bei den in Deutschland vertriebenen Corona Extra-Flaschen um ökologisch nachteilige Einweg-Produkte, die eindeutig als solche mit dem DPG-Logo gekennzeichnet sein müssen.