Berlin, Deutschland (Weltexpress). Das Kölner Verwaltungsgericht entschied nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dass die Luftreinhaltepläne der Rheinstädte Köln und Bonn bis zum 1. April 2019 um zonale Dieselfahrverbote für Köln und streckenbezogene Dieselfahrverbote für Bonn erweitert werden müssen.
Damit gewinnt die DUH das neunte und zehnte Urteil in Folge zu Dieselfahrverboten in der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Auf jeden Fall sind auch Autos mit Dieselmotoren der Schadstoffklasse Euro 4 betroffen und ab September 2019 betrifft das Verbot auch Dieselfahrzeuge mit Euro-5-Motoren.
Der Vorsitzende Richter der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts, Michael Huschens sagte bei der Verhandlung: „Das Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen, dies muss man berücksichtigen.“
Laut DUH müsse „der Luftgrenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), der bereits seit 2010 gilt und seitdem in beiden Städten erheblich überschritten wird, … schnellstmöglich“ eingehalten werden. „Dabei geht es um eine Grenzwerteinhaltung im gesamten Stadtgebiet von Bonn und Köln.“
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte laut DUH-Pressemitteilung (8.11.2018): „Erneut erteilt ein deutsches Gericht der von den Dieselkonzernen ferngesteuerten Bundesregierung eine schallende Ohrfeige in Sachen Luftreinhaltepolitik. Allein die Gerichte verteidigen derzeit den Fortbestand des Rechtsstaats gegen eine Bundesregierung, die immer ungenierter als Marketingabteilung von BMW, Daimler und VW agiert. Von Bundeskanzlerin Merkel fordern wir gegenüber den betrügerischen Diesel-Konzernen im In- wie Ausland die Verhängung der 5.000 Euro Strafzahlung pro Betrugsdiesel, einen sofortigen Stopp der Werbeaktion für den Kauf von schmutzigen Euro 6 Dieseln und eine behördlich angeordnete Hardware-Nachrüstung für alle elf Millionen Betrugsdiesel. Von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet fordern wir, dass er zum Schutz seiner unter den extremen Dieselabgasgift-Belastungen leidenden Bürger dieses heutige Urteil anerkennt und umsetzt.“
Die DUH führe nach eigenen Angaben derzeit Klagen für eine „Saubere Luft“ in 29 Städten der BRD. Zusätzliche Klagen sollen eingereicht werden und werden weitere Städte betreffen. In diesem Jahr könnten weitere Gerichte Dieselfahrverbote für die Städte Damrstadt, Essen, Gelsenkirchen und Wiesbaden.
Was in Köln und Bonn jetzt wann passiert, das steht in den Sternen. In München oder Frankfurt am Main setzt Städte gerade Gerichtsurteile nicht um. In Hamburg wurde eine Straße teilweise mit einem Fahrverbot verhängt.