Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weist Klage von Hinterbliebenen eines Bombenangriffs in Kundus ab

Karlsruhe.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. © 2018, Foto: Dr. Bernd Kregel

Karlsruhe, Deutschland (Weltexpress). Bei der Verteidigung der BRD am Hindukusch, gewollt vor allem von Christen und Sozen der Altparteien CDU, CSU und SPD, ging immer etwas schief. Hinterbliebene von rund 100 Opfern eines VS-Luftangriffes am 4.9.2009 im afghanischen Kundus scheiterten mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe wie die VSA und ihre Vasallentruppen im Krieg gegen die…

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