Vor allem: Hände weg von windigen Angeboten: Immobilienbesitzer, die sich von reisenden Handwerkerkolonnen oder „Schnäppchen-Anbietern“ überreden lassen, haben oft das Nachsehen. „Der Auftrag für eine Modernisierung sollte nur an bewährte Handwerkerfachbetriebe aus der Region vergeben werden. Die garantieren professionelle Ausführung und die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche“, erklärt Stefanie Binder von der BHW Bausparkasse. Bei Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz eines Gebäudes sei besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Änderungen an der Gebäudehülle oder der Dämmung müssen nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt werden. Ein Fachhandwerker muss dem Hauseigentümer nach Abschluss der Modernisierung eine Unternehmenserklärung aushändigen, in der er garantiert, dass die Arbeiten den Regeln dieser Verordnung entsprechen.
Und was man noch wissen sollte: Es gibt einen Zuschuss für Handwerker-Kosten.
Oft gibt es in der Nachbarschaft, bei Freunden und Verwandten gute Erfahrungen mit Handwerksbetrieben. Diese Referenzen sind wertvoll. Kontakte zu Fachbetrieben vor Ort vermitteln auch die regionalen Handwerkskammern. Einen wichtigen tipp hat die BHW noch parat: „Handwerkskosten können bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden“, so BHW-Expertin Binder. Dabei sei darauf zu achten, dass die Handwerker-Rechnung Arbeits-, Material- und Fahrtkosten getrennt ausweist. Bedingung sei auch, dass die Kosten auf das Konto des Handwerkers überwiesen wurden und der Überweisungsbeleg dem Finanzamt vorgelegt wird. Das hilft Steuern sparen!