Berlin, Deutschland (Weltexpress). Daß die Christin Angela Merkel (CDU), die auch als Murksel bekannt ist, mit ihren Äußerungen am 6. Februar 2020 in Südafrika zur Wahl von Thomas Kemmerich, der ein Besserverdienender von der FDP ist, zum Ministerpräsidenten von Thüringen die Rechte der AfD verletzt habe, daß stellten heute Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest. Sie gaben Mitgliedern der AfD recht. Anders formuliert: Die Klage von Mitgliedern der AfD hatte 28 Monate später Erfolg.
Merkel habe als Kanzlerin der BRD, die Kennern und Kritikern nicht nur als Apartheidstaat gilt, sondern seit Bestehen als Vasallenstaat der VSA mit dem VK als Beiboot, ihre Neutralitätspflicht verletzt. Merkel forderte dazu auf, die Wahl rückgängig zu machen. Das taten dann Mitglieder und Mandatsträger der Christen und Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende der Einheitsparteien CDU, SPD, B90G und L.
Die Richter in Karlsruhe, die Recht im Namen des Volkes sprachen, meinten, daß wenn Regierungsmitglieder sich als solche öffentlich äußern, sie sich gegenüber allen Parteien grundsätzlich neutral verhalten müßten. Dies müsse auch eine Kanzlerin der CDU beachten oder ein Kanzler der SPD. Kanzler anderer Parteien gab es in der Geschichte der BRD noch nicht.
Etwas anderes gelte in diesem Apartheid- und Vasallenstaat nur, wenn ein Regierungsmitglied eindeutig als Parteipolitiker auftrete, etwa im Wahlkampf. Hier habe Merkel aber als Kanzlerin Stellung bezogen. Die Richter bescheinigten der damaligen Kanzlerin mit ihrem Auftritt und dessen späteren Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung gegen das Grundgesetz, Art. 21 Abs. 1 Satz 1, verstoßen zu haben, und damit das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt zu haben.
Tino Chrupalla erklärte als Bundessprecher der AfD heute: „Anmaßend, unangebracht und undemokratisch waren die Äußerungen der Bundeskanzlerin in Südafrika zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen. Das ist jetzt höchstrichterlich bestätigt. Merkel und die Bundesregierung haben nicht nur die Rechte der AfD verletzt – sie haben gegen die Verfassung verstoßen und in den demokratischen Willensbildungsprozess eingegriffen. Dieses Verhalten reiht sich ein in eine Reihe staatlicher Rechtsverletzungen zulasten der AfD. Nach so einer Ohrfeige wäre ein Rücktritt fällig gewesen. Merkel hat Glück, dass ihr dies als Ex-Kanzlerin erspart bleibt.“
Was Chrupalla als „Ohrfeige“ für Merkel und die Bundesregierung (die alte mit Christen von CDU und CSU sowie Sozen von SPD) bezeichnet, das darf auch als laues Rügchen betrachtet werden, nachdem sie keine Konsequenzen mehr hat. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die Schnarchnasen in Karlsruhe noch 2020 reagiert und gerichtet hätten.
Das, was sich Murksel und Konsorten erdreisteten, ist nämlich nicht nur unappetitlich, sondern eine Ungeheuerlichkeit und mehr als nur ein Übel der üblichen Verdächtigen. Wahlen annulieren zu lassen, weil sie einem nicht passen, das ist die Arschkarte, welche Mitglieder der Einheitsparteien nicht nur dem Volk zeigen, sondern auch den angeblich so freien Abgeordneten.
Schlimmer noch. Merkel und Konsorten sorgten dafür, daß der Christ Stephan Harbarth, der zuvor als Mitglied der CDU im Berliner Reichstag von 2009 bis 2018 hinten hockte, im Juni 2020 Präsident des sogenannten Bundesverfassungsgerichts wurde, obwohl das Volk der Deutschen in der zerkleinerten Kleindeutschen Lösung nie eine verfassungsgebende Versammlung wählte und über eine Verfassung abstimmte. „Alles Lüge“, möchte man singen und sagen: alles Lug und Trug.
Daß der Befangenheitsantrag gegen den Christen Harbarth vier Monate später abgelehnt wurde und zwar von Richter dieses sogenannten Bundesverfassungsgerichts, die ihren Oberboss nicht belasteten, sondern entlasteten, das hat auch in Karlsruhe mehr als ein Geschmäckle.