Berlin (Weltexpress) – Ein Goldgefäß, welches womöglich mehrere Millionen Euro wert ist, wird für schlappe 1 200 Euro verkauft. Aber wer begeht solch eine Dummheit? Nein das ist nicht so dumm, denn es gibt schließlich Gesetze gegen den Verkauf von Kunstwerken aus illegalen Raubgrabungen oder aus direktem Raub. Die greifen aber in Deutschland erst ab einem bestimmten Mindestwert. „Also wird ein Fund zunächst von einem Mittelsmann zu einem geringen Preis gekauft. Der wahre Wert des nun gewaschenen Fundes taucht erst bei der nächsten oder übernächsten Transaktion auf. Der riesige Gewinn wird geteilt.“ So beschreibt das ND vom 23. Juli diese Praxis.
Meldungen „…and she`s buying a stairway to heaven!“ – Über die Heuchelei der...












