Berlin, Deutschland (Weltexpress). Neues Jahr, neue Regeln. Und neue Abkürzungen vom eCall bis zum WLTP-Zyklus. Darauf sollten Autofahrer achten.
Endlich Endrohruntersuchung
Beispielsweise ist die Endrohruntersuchung ab dem 1. Januar 2018 Pflicht. Eine Abgasuntersuchung (AU) die allein auf die Onboard-Diagnose beruht ist Schnee von gestern. Das hat der Autofahrer in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) vor allem dem Volkswagen-Konzern zu verdanken, obwohl auch andere Weißkragen der Autoindustrie mit Hauptsitz in der BRD zum Abgasskandal bombastisch beitrugen. Mit der neuen Endrohruntersuchung könne laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erkannt werden, ob die Abgasreinigung noch einwandfrei arbeitet oder nicht.
HU-Termine einhalten
Auch bei der Hauptuntersuchung (HU) 2018 heißt es alle Achtung. Wer den Termin nicht einhält, der auf der grünen HU-Plakette steht, und den Termin länger als zwei Monate hinausschieb, der muss mit ärgerlichen Bußgerldern und höheren Gebühren rechnen. Wer länger als acht Monate die HU außer Acht lässt, der bekommt zusätzlich einen Punkt beim Verkehrszentralregister in Flensburg.
eCall kommt
Wer ab 1. April 2018 ein neues Auto kauft und also einen Neuwagen, der benötigt ein elektronisches Notrufsystem, das aus einem GPS-Empfänger für die Standortdaten und einer Mobilfunkeinheit bestehen muss, damit im Falle eines Unfalles vom Fahrzeug automatisch die Standortdaten an die Rettungsleitstelle übermittelt werden.
Stinker aufgepasst
Nach dem Sommerurlaub, genauer ab 1. September, alle Neufahrzeuge die Schadstoffklasse 6c erfüllen. Um die Latte nicht zu reißen, benötigen viele neuen Benziner mit Direkteinspritzung einen entsprechenden Partikelfilter. Nachrüsten!
Reifen wohlüberlegt wechseln
Auch in Sachen Reifen tut sich was. Winterreifen müssen mit einer Übergangszeit bis 30. September 2024 mit dem neuen Alpine-Symbol – einer Schneeflocke vor einem Berg – versehen sein statt mit den Buchstaben M+S. Für Neureifen gilt diese Regelung seit Jahresbeginn und wer sich als Fahrer und Halter nicht daran hält, der bekommt ein Bußgeld, aber die guten Altreifen dürfen noch bis zum 30. September 2024 genutzt werden.
Kfz-Steuer kann steigen
Apropos Geld: Ab dem 1. September 2018 wird die Kfz-Steuer nach den im WLTP-Zyklus ermittelten Werten berechnet. WLTP steht für Worldwide Light-Duty Vehicles Test Procedure und soll wahrheitsgetreuere Daten ermitteln als der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ). Der NEFZ-Zyklus sah nur einen 20-minütigen Test mit niedrigen Geschwindigkeiten vor, werden bei dem WLTP-Zyklus nicht nur zehn Minuten länger getestet wird sondern in der halben Stunde vier verschiedene Geschwindigkeitsprofile. Seit Anfang letzten September wird bereits nach diesem strengeren WLTP-Verfahren getestet. Die Folge: der Sprit-Verbrauch und die CO2-Emissionen wird ehrlicher und also höher angegeben. Sie sollten sich gedanklich darauf vorbereiten und ihren Geldbeutel, denn höherer Verbrauch und höhere Emissionen bedeuten eine höhere Kfz-Steuger