Abgeordnete der AfD im Landtag des Bundesstaates Brandenburg scheitern mit Eilantrag an Richtern des Landesverfassungsgerichtes in Potsdam

In diesem Gebäude in Potsdam sitzen die Kopfarbeiter des Landeserfassungsgerichtes des Bundesstaates Brandenburg. Quelle: Wikimedia, CC BY-SA 3.0, Foto: Daniel Naber

Potsdam, Deutschland (Weltexpress). Dass Mitglieder der und Mandatsträger der AfD-Fraktion im sogenannten Landtages Brandenburg mit einem Eilantrag gegen Corona-Verordnung der Woidke-Regierung des Bundesstaates Brandenburg erfolglos waren, das wird in verschiedenen Medien mitgeteilt.

Die Blauen konnten sich nicht gegen die Sozen, Christen und Olivgrünen durchsetzen, die repressive Maßnahmen wie Zutrittsbeschränkungen und Hygieneregeln für den Einzelhandel befahlen. Das Landesverfassungsgericht habe laut „Zeit“ unter dem Titel „AfD-Fraktion erfolglos mit Eilantrag gegen Corona-Verordnung“ heute „einen Eilantrag der 23 AfD-Abgeordneten im Brandenburger Landtag gegen die Corona-Verordnung … (VfGBbg 5/21 EA)“ abgewiesen.

In einer Pressemitteilung des brandenburgischen Verfassungsgerichtes vom 26.3.2021 unter dem Betreff „Eilantrag gegen § 8 7. SARS-CoV-2-EindV erfolglos, VfGBbg 5/21 EA“ heißt es, dass „das Verfassungsgericht … die damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte – insbesondere die Berufsfreiheit von Gewerbetreibenden – als erheblich angesehen“ habe. „Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift müsse jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.“

Die 23 Mitglieder und Mandatsträger der AfD, die im Bundesstaat Brandenburg größte Oppositionspartei ist, sehen die repressiven Maßnahmen, die „Eingriffe in Grundrechte – insbesondere die Berufsfreiheit von Gewerbetreibenden“ auch als „erheblich“ an.

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