1. Unabhängigkeit von der Zinsentwicklung
Sicher ist, dass Bausparer von einer Zinsgarantie profitieren: Denn schon bei Abschluss des Vertrags stehen die Spar- und Darlehenszinsen für die gesamte Laufzeit fest. In der aktuellen Niedrigzinsphase können sich Bausparer beispielsweise die günstigen Darlehenszinsen für zukünftige Wohnprojekte sichern und bleiben unabhängig von Zinssschwankungen am Markt.
2. Frei wählbare, flexible Bausparsumme
Die Höhe der Bausparsumme, die sich in der Regel zu gleichen Teilen aus dem anzusparen-den Guthaben und dem zinssicheren Darlehen zusammensetzt, sei ab der Mindestsumme von 10.000 Euro frei wählbar, erklärt die Expertin. Sie lasse sich später auch problemlos erhöhen: „Sind die Familie oder die Ansprüche ans Eigenheim größer geworden, kann der Bausparvertrag mitwachsen“, so Kathrin Mühe.
3. Der Staat spart mit
Ein besonderer Bonus ist die staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Für beide gelten Einkommensgrenzen. Damit verbessere der Staat gezielt die Chancen von Geringverdienern auf eigene vier Wände. Unabhängig vom Einkommen gebe es außerdem die Riester-Förderung für zertifizierte Bausparverträge: Mit dem Wohn-Riester könne eine vierköpfige Familie jährlich bis zu 908 Euro staatliche Zulagen bekommen, informiert sie weiter.
4. Frühere Zuteilung für Eilige
Auf Wunsch kann die Zuteilung der Bausparmittel bereits bei einem Mindestsparguthaben von 25 Prozent (üblich sind 40 oder 50 Prozent) der Bausparsumme erfolgen. Durch die so genannte Wahlzuteilung erhöhe sich der Tilgungsbetrag, aber der Bausparer könne seine Wohnwünsche früher realisieren.
5. Option auf höheres Darlehen
Wenn der Finanzierungsbedarf höher aus als geplant ausfällt, könne man bei der Zuteilung des Vertrags auch ein um bis zu 25 Prozent der Bausparsumme höheres Darlehen wählen (das nennt man dann Mehrzuteilung). Wahl- und Mehrzuteilung sind allerdings nicht gleichzeitig möglich.
6. Mehr Flexibilität durch Teilung
Ein Bausparvertrag könne beispielsweise in zwei kleinere Verträge geteilt werden. Damit könne ein Vertrag schon früher in die Zuteilung kommen und in eine anstehende Finanzierung eingebunden werden, während der andere weiter bespart wird.
7. Vielseitige Verwendbarkeit
Doch es gibt noch mehr Alternativen. Denn auch wer nicht bauen oder eine Immobilie kaufen will, hat für die Bausparmittel viele Verwendungsmöglichkeiten – von A wie Alarmanlage über M wie Modernisierung bis Z wie Zweitgarage. Wegen seiner vielseitigen Einsetzbarkeit ist der Bausparvertrag gerade für Haus- und Wohnungseigentümer ein ideales Vorsorgeinstrument.
8. Das Geld bleibt in der Familie
Was viele nicht wissen: Bausparverträge können problemlos auf Familienangehörige übertragen werden. Ideal, wenn Eltern oder Großeltern einen gerade nicht benötigten Vertrag, die Kinder oder Enkel dagegen ganz aktuelle Wohneigentumspläne haben.
9. Sondertilgungen jederzeit möglich
Unabhängig vom monatlichen Regelsparbetrag lasse sich die Sparphase jederzeit durch Sonderzahlungen verkürzen. Die Tilgungsphase wiederum könne man durch Sondertilgungen
abkürzen: So sei man schneller schuldenfrei und zwar ohne dass dafür – wie bei Hypothekendarlehen – eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
10. Kein Risikoaufschlag
Während die Zinskonditionen fürs klassische Annuitätendarlehen nur im 1. Rang (bis zu 60 Prozent des Beleihungswertes) gelten, verlangen Banken für den 2. Rang (60 bis 80 Prozent des Beleihungswertes einer Immobilie) deutlich höhere Zinsen. Diesen so genannten Risikoaufschlag gebe es beim Bauspardarlehen nicht. Bausparen ist daher die günstigste Finanzierungsoption für den 2. Rang, erklärt Kathrin Mühe abschließend.