Chemnitz, Bautzen, Berlin, Deutschland (Weltexpress). Es kommt aber darauf an, das richtige Zeichen zu setzen. Diese Erkenntnis ist Richtern des sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen gelungen und ihrem Urteil zu entnehmen. Richter des Verwaltungsgerichtes in Chemnitz sahen das noch anders.
Doch worum ging der Streit vor Gerichten in Sachsen?
Das eine oder andere Plakat der Kleinstpartei Der Dritte Weg hing in ihren Farben Grün und Weiß, nebenbei bemerkt sind das die Farben des Bundes- und Freistaates Sachen, mit den Worten „Häng die Grünen!“ und zwar in großen weißen Großbuchstaben und mit einem Ausrufezeichen auf grünem Grund. Darunter war in kleinen weißen Buchstaben kaum zu lesen: „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt.“
In „Yahoo-Nachrichten“ (21.9.2021) heißt es unter dem Titel „Gericht: ‚Hängt die Grünen»-Plakate‘ müssen entfernt werden“: „Das Motiv erfülle ‚den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung‘, stellte das Gericht fest. Der Slogan beziehe sich auf die Partei Die Grünen.“ Nun, diese Partei gibt es nicht, sondern die gemeinte Partei heißt Bündnis 90/Die Grünen, aber egal. Weiter im „Yahoo-Nachrichten“-Text: „Daran ändere auch ein zweiter Satz auf den Plakaten nichts. In viel kleinerer Schrift steht dort: ‚Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt.‘ Von der Mehrheit der Betrachter werde dieser Satz nicht wahrgenommen. Das Plakat sei geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören, so das Gericht.“
Wegen des Ausrufezeichens ist „Hängt die Grünen!“ eine Aufforderung zu einer Straftat. „Grüne hängen.“ hält sich an Recht und Ordnung, denn das wäre keine Aufforderung, sondern eine Feststellung.