Die Anklage erfolgt, weil rechtsgerichtete spanische Gruppierungen wie die immer noch tätige Franco-Partei Falange Beschwerde gegen den Menschenrechtler eingereicht haben. Das P.E.N.-Zentrum Deutschland, Teil der internationalen Schriftsteller-Vereinigung PEN, sieht mit großer Sorge, dass hier offenbar wieder einmal die nötige historische Aufarbeitung und die Gerechtigkeit gegenüber Opfern wie Tätern einer Diktatur mit formaljuristischen Argumenten verhindert werden soll. Verfahrensweisen dieser Art sind in der Vergangenheit auch in Deutschland nur zu bekannt geworden. Der deutsche P.E.N., der 2009 Baltasar Garzón für dessen Bemühungen um die Menschenrechte den Hermann-Kesten-Preis verliehen hat, weist auch darauf hin, dass innerhalb Europas die Massengräber in Spanien wie die in Deutschland oder Russland längst keine bloß nationalen Angelegenheiten mehr sind. Wer gegen Garzón ein Berufsverbot erwirken will, behindert damit auch die Ermittlungen dieses international tätigen Richters gegen die Rechtfertigung von Folter in Guantanamo.
Für das P.E.N.-Zentrum Deutschland
Herbert Wiesner, Generalsekretär
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Pressemitteilung des PEN-Zentrum Deutschland vom 09.04.2010.