Berlin, Deutschland (Weltexpress). Das sogenannten „Infektionsschutzgesetz“, das von Kennern und Kritikern auch „Ermächtigungsgesetz“ genannt wird, ist in aller Munde und das nicht nur in Politik und Presse. Doch die Wut dagegen wächst nur wenig.
Sogar im „Ärzteblatt“ (17.11.2020) wird berichtet. Unter der Überschrift „Proteste und Spam-Mails vor Abstimmung über Infektionsschutzgesetz“ heißt es: „Vor der Abstimmung über die geplanten Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes die am morgigen Mittwoch stattfinden soll, bereitet sich die Polizei auf Demonstrationen und womöglich gewalttätige Proteste von Gegnern vor. Bundestagsabgeordnete wurden zudem mit Tausenden kritischen Spam-E-Mails bombardiert.
Vertreter der Regierungsparteien wiesen Vergleiche des Infektionsschutzgesetzes mit dem sogenannten Ermächtigungsgesetz von 1933 scharf zurück. Damals hatte sich der Reichstag selbst entmachtet und die Gesetzgebung auf Reichskanzler Adolf Hitler übertragen.“
Dass die sich Journalisten nennenden Lohnschreiber des Lügen- und Lügenmediums „Ärzteblatt“ nichts weiter sind als Aftergänger der Merkel-Regierung wird dadurch erkennbar, dass in dem Artikel nur diejenigen zu Wort kommen, die den Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz zurückweisen.
Doch genau das passiert. Von Deutschen u.a. gewählte Abgeordnete im Berliner Reichstag verzichten auf Rechte und übertragen diese auf die Merkel-Regierung der Altparteien CDU, CSU und SPD. Damit machen sie auch noch den Bock zum Gärtner. Vor aller Augen sollen Grundrechte massiv beschnitten werden.
Und selbstverständlich ist das, was in der BRD praktiziert wird, keine Demokratie, aber demnächst eine Diktatur (Latein dictatura) und also eine Herrschaftsform, die sich durch eine einzelne regierende Person, den Diktator, oder eine regierende Gruppe von Personen, die in diesem Falle aus den Altparteien rekrutiert wurden, mit weitreichender bis unbeschränkter politischer Macht auszeichnet. Genau das ist der Fall. Punkt.
Sogar der nassforsche Gernegroß der Besserverdienenden, die als FDP im Deutschen Bundestag sitzen, meldet sich zum „Infektionsschutzgesetz“ per Pressemitteilung vom 17.11.2020 zu Wort und behauptet, dass dies „den Charakter eines Blankoschecks“ habe, schweigt aber vom Ermächtigungsgesetz.
Da sind Kollegen anderer Fraktionen viel schwafeliger. Der Kleinbürgergrüne Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen teilt per Pressemitteilung vom 17.11.2020 mit, „dass das Bund-Länder-Treffen gestern wieder Chaos verbreitet“ habe, wie er „gestern auch erlebt“ habe. Zum „Infektionsschutzgesetz“ direkt kein Wort außer die durch nichts bewiesene Behauptung von einem „Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Maßnahmen“, womit er offensichtlich die der Regierungen in den Ländern der BRD und der Merkel-Regierung meint, welche genau von denen untergraben werden würden, die regieren. Ja, das Kleinbürgergrüne in manchen Bundesländern sowie Stadtstaaten mitregieren. Kleinbürgergrünen sitzen in 14 von 16 Landtagen vertreten und in elf von 16 Landesregierungen. Sie tragen wie Sozen und Christen Schuld am allgemeinen Desaster.
Besonders ausführlich meldet sich Robby Schlund, stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion zu Wort. Zum „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, die wir im WELTEXPRESS unter dem Titel „Dokumentation: „‚Zum Wohle des Deutschen Volkes – Nein zum Bevölkerungsschutzgesetz‘ (Robby Schlund)“ in Gänze dokumentieren, teilt er u.a. mit, dass „schon das erste und zweite Bevölkerungsschutzgesetz … das Bundesministerium für Gesundheit und somit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ermächtigt“ habe, „Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages zu veranlassen“ und „das nun entworfene dritte Bevölkerungsschutzgesetz … darauf“ abziele, „unter Berufung auf das neue Corona-Virus weiter einschneidende Grundrechtseinschränkungen zu beschließen“.
Das ist wahr und nicht nur ein „Blankoscheck“, wie Besserverdiener Lindner schreibt, sondern ein Ermächtigungsgesetz.