Richter am Berliner Verwaltungsgericht kippen Sperrstunde der Sozen, Sozialisten und Bürgergrünen in Berlin

Ein Imbiss in Berlin. Quelle: Pixabay, Foto: Picography

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die Müller-Regierung, in Berlin Senat genannt, hat eine Sperrstunde befohlen. Sozen der Parteien SPD und Die Linke sowie Bürgergrüne wollten die Sperrung von Gaststätten, Kneipen und Cafés, Restaurants und Bars ab 23 Uhr.

Was ein paar Tage Pflicht war und zu schlimmen Zuständen wie das Verpfeifen und Verpetzen von Widerständigen wie zur Zeit der Nationalsozialisten und Sozialisten in Berlin führte, das kippten Richter am Berliner Verwaltungsgericht am heutigen Freitag.

Damit ist die Sperrstunde der Sozen, Sozialisten und Bürgergrünen in Berlin passé!

In der „Welt“ (16.10.2020) wird unter der Überschrift „Verwaltungsgericht kippt Berliner Sperrstunde – Urteil gilt zunächst nur für elf Wirte“ darauf hingewiesen, dass „die Richter auf Daten des Robert-Koch-Instituts“ hinwiesen, „nach denen Gaststätten unter den bislang geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen keinen derart wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen gehabt hätten. Zudem habe der Senat bereits ein Alkoholausschankverbot ab 23 Uhr eingeführt, um die Pandemie einzudämmen. Dieses Verbot habe weiter Bestand und sei auch nicht von den Gastronomen beanstandet worden, wie ein Sprecher erklärte.

Ob die Sperrstunde auch für andere Gastronomiebetriebe kassiert würde, wollte ein Sprecher des Gerichts auf Nachfrage nicht bestätigen. Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Einspruch eingelegt werden.“

Die Müller-Regierung hat nun zwei Wochen Zeit, Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einzulegen.

In „RBB24“ (16.10.2020) wird unter dem Titel „Eilantrag von elf Gastronomen – Verwaltungsgericht kippt Berliner Sperrstunde“ mitgeteilt, dass „gegen die Sperrstunde … unter anderen ‚Das Klo‘ aus Charlottenburg, die ‚BettyF‘-und die ‚Aseven‘-Bar aus Mitte sowie die ‚Bar am Ufer‘ aus Neukölln“ geklagt hätten. „Der Senat hatte vor etwa einer Woche vor dem Hintergrund der gestiegenen Corona-Infektionszahlen beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte zur Eindämmung der Corona-Pandemie zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen sein müssen.“

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