Debatte über den Mietendeckel – Gehen grüne und rosarote Sozialisten in Berlin dem „kleinen Vermieter“ an den Kragen?

Berliner Häusermeer. Quelle: Pixabay, Foto: melancholiaphotography

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Es gibt Männer und Frauen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD), die in Berlin grüne und rosarote Sozialisten am Werk sehen, wenigstens in der Senat genannten Regierung.

Der mit Männern und Frauen der Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grüne und Die Linke gebildete Senat hat einen Mietendeckel beschlossen und verkündet. Viel ist dazu gesagt und geschrieben worden. Jetzt wird ein neues Papier im angeblichen „Gutachterkrieg“ publik.

Unter der Überschrift „…und noch ein Gutachten! – Darum hält ein Verfassungsrechtler den Berliner Mietendeckel für rechtswidrig“ teilt Julius Betschka im „Tagesspiegel“ (7.12.2019) mit: „Der Gutachtenwald zum Berliner Mietendeckel ist wieder ein Stück dichter geworden: Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat in seinem Papier im Auftrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen festgestellt, dass das Gesetz wohl nicht verfassungskonform wäre.“

Dass „der Mietendeckel … in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz“ verstoße, „schreibt Papier … in dem 36-seitigen Gutachten, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe zuerst berichteten.“

Betschk teilt mit, dass „der Verfassungsrechtler“ schreibe, „Gleiches werde ungleich behandelt und Ungleiches gleich“.

In „Der Newsticker“ (7.12.2019) wird Papier ebenfalls zitiert. Unter dem Titel „“ wird zudem mitgeteilt, dass Papier „im September … in einem ersten Teil seines Gutachtens schon zu dem Schluss gekommen“ war, „dass die Bundesländer überhaupt nicht über die Zuständigkeit verfügen, einen Mietendeckel zu verabschieden. Nun legt der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident in einem zweiten Teil – ebenfalls im Auftrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen – nach: Der Mietendeckel sei auch materiell verfassungswidrig.

Laut Papier ist das geplante Instrument unvereinbar mit dem Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes und greife unverhältnismäßig in das im Grundgesetz Artikel 14 geregelte Eigentumsrecht ein. Einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz sieht Papier in mehreren Punkten begründet. So unterscheide der Mietendeckel nicht zwischen Vermietern, die bisher gemäßigt gehandelt haben und solchen, die bereits deutlich überhöhte Mieten angeboten haben.

In dem Papier, das auch dem WELTEXPRESS vorliegt, heißt es wörtlich: „Die gesetzliche Regulierung soll zwar eigentlich Wohnungskonzerne oder Immobilienspekulanten treffen. In Wirklichkeit bekommen aber vor allem `kleine Vermieter` die Folgen dieser Regulierung zu spüren.

Die grünen und rosaroten Sozialisten gehen laut Papier also dem „kleinen Vermieter“ an den Kragen.

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