Berlin, Deutschland (Weltexpress). Vertreter des Rates der Maya haben vor dem Obersten Gerichtshof des zentralamerikanischen Staates Guatemala Klage gegen eine neue Richtlinie zur Durchführung der „Konsultationen der indigenen Völker“ eingelegt. Die von Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation vorgeschriebenen Konsultationen sollen indigenen Kommunen ein Mitspracherecht bei der Umsetzung von Projekten auf ihrem Territorium sichern. Der Rat der Maya befürchtet, dass mit der neuen Richtlinie die Rechte der indigenen Gemeinden weiter eingeschränkt werden.
De facto Entmachtung indigener Entscheidungsgremien
Auf besondere Kritik stößt bei den Vertretern des Rates, dass als Ziel der Konsultationen eine Übereinkunft im Sinne des durchzuführenden Projektes genannt wird. Sollte diese nicht erzielt werden, wird die Entscheidung über das Projekt durch eine staatliche Institution gefällt. Das kommt der Entmachtung der Dorfversammlung als legitimer Vertreterin der Interessen der indigenen Kommunen gleich.
Darüber hinaus ermöglicht die Richtlinie die nachträgliche Durchführung von Konsultationen, wenn die geplanten Projekte bereits begonnen wurden. Damit reagiert die guatemaltekische Regierung auf Forderungen aus der Wirtschaft nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes vom Januar 2017. Mit diesem hat das Gericht den Bau des Staudammes Oxec ausgesetzt, weil die durch die ILO-Konvention 169 vorgeschriebene vorherige Konsultation nicht durchgeführt worden war.
Anmerkung:
Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte am 16.08.2017 beim Nachrichtenpool Lateinamerika.