Berlin, Deutschland (Weltexpress). Dieselfahrverbote drohen. Wertverluste sind da bei Wagen und Aktien. Und die Erfahrung zeigt auch dieses Mal: Es kommt schlimmer, als man denkt.
Klartext und Klagen
„Wer einen VW, Audi, Seat, Skoda oder Porsche mit Dieselmotor vor dem 22.09.2015 erworben/bestellt hatte, wurden vom Volkswagenkonzern vermutlich nicht korrekt über die Fahrzeugmerkmale informiert“, heißt es auf der Webseite Diesel-Schaden. Zudem heißt es dort: „Viele Fahrzeuge, ausgestattet mit einer Schummel-Software, entspachen nicht den Versprechungen. Ihnen als Kunde ist somit ein Schaden durch einen möglichen Wertverlust entstanden.“
Klartext auch auf der Webseite myRight. Dort steht zu lesen, dass Gerichte reihenweise entschieden hätten, „dass der VW-Konzern mit seinen Marken VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche Autos zurücknehmen muss, die vom Abgasskandal betroffen sind. Den Kaufpreis hat VW zu erstatten.“ Und auch unter myRight fehlt nicht der ernst zu nehmende Hinweis: „Für VW kein Problem, hat doch VW allein im ersten Quartal 2017 über 5 Milliarden Euro verdient.“
Schadenersatz fordern
Genau darum geht es: Einerseits den Schaden auszugleichen, das Unrecht wiedergutzumachen. Dass dabei Anwälte Geld verdienen wollen, das versteht sich. Nicht nur „für den VW-Konzern geht es um sehr viel Geld“, wie süffisant angemerkt wird, sondern, weil „auch andere Autokonzerne scheinen geschummelt“ hätten, auch für Daimler und BMW und so weiter.
Mittlerweile wurden gegen die Daimler AG, den Mercedes-Händler LUEG und gegen den Vorstandsvorsitzenden der Daimler AG Dieter Zetschee wurden beim Landgericht Bonn Klagen eingereicht.
Vor dem Landgericht Braunschweig sollen laut Pressemitteilung der Rechtsanwälte Mingers & Kreuzer vom 27. Juli 2017 „rund 1.500 VW-Aktionäre Klage gegen den Autobauer eingereicht“ haben. Nachdem der „Volkswagen-Skandal um manipulierte Abgaswerte … im September 2015 öffentlich“ wurde, seien „als Reaktion auf den erheblichen Wertverlust, der den Kurs der VW-Vorzugsaktien sogar halbierte, … nun Schadenersatzansprüche für viele Anleger“ entstanden. Weiter heißt es: „Da die Abgasmanipulationen aber der Volkswagen-Konzernspitze bereits vorher bekannt gewesen sein muss, verletzte der Autohersteller die Ad-hoc-Meldepflicht des Wertpapierhandelsgesetzes. Für Anleger bedeutet das: Volkswagen muss geschädigten Aktionären den entstandenen Kursschaden ersetzen.“
Richtig ist, das der VW-Konzern davon nichts wissen will und die Auffassung vertritt, nicht gegen Informationspflichten verstoßen zu haben. Wenn sich diese Vorwürfe aber als richtig erweisen, stehe den Anlegern laut Mingers & Kreuzer „in der Tat Schadensersatz zu“.
Am „Kapitalanlegermusterverfahren“ könnten sich Anlegen noch bis 8. September 2017 anmelden. Das Musterverfahren nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetztes sei am 8. März 2017 eröffnet worden und die Deka Investment GmbH sei die Musterklägerin im Prozess.
Dieselfahrverbote und Wertverluste
Autofahrer mit Dieselmotoren stehen möglicherweise bald nicht nur vor München, Stuttgart und Hamburg vor für sie verschlossenen Einfahrten. Die Deutsche Umwelthilfe setzte noch einen drauf und reichte Klage auf Stilllegung der Abgasskandal-Autos in zehn Städten ein. Wenn die Klagen Erfolg haben, dann kommt das einer Stilllegung aller vom Abgasskandal und Dieselfahrverbot betroffenen Automobile gleich. Schlimmer noch: Eigentümer von Kraftwagen mit Dieselmotoren, die von Dieselfahrverboten betroffen sind, werden große Wertverluste hinnehmen müssen.
Immer mehr Eigentümer von Autos begreifen, dass Lamentieren nicht reicht. Das Zauberwort nicht nur für Anwälte lautet: Klagen. Und zwar vor Gericht!