Lohndumping durch Leiharbeit und Werkverträge ist ein perfides Mittel der Unternehmer zur Verschärfung der Ausbeutung. Nicht anders machen das die deutschen Hochschulen und Universitäten und die übergeordneten Landesregierungen mit ihren Lehrbeauftragten. Die werden seit Jahren nur mit einem Viertel oder Drittel der Entlohnung eines festangestellten Hochschullehrers abgespeist.
Was ursprünglich als produktive Ergänzung der Lehrtätigkeit durch Wissenschaftler und Künstler mit Praxiserfahrung gedacht war, wird zu einem wachsenden Anteil der Aufgabenerfüllung mit Billigarbeitskräften ausgebaut.
Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchester Vereinigung (DOV), schätzt die Anzahl der Lehrbeauftragten an den deutschen Hochschulen, Honorarprofessoren eingeschlossen, auf 94 000 – eine Reservearmee des wissenschaftlichen und künstlerischen akademischen Personals. An den vier Berliner Kunst- und Musikhochschulen und an den Sprachzentren wurden – nach Auskunft des Berliner Senats auf eine parlamentarische Anfrage – im Lehrjahr 2013/14 zwischen 37 und 73 % des Pflichtlehrangebots von Lehrbeauftragten erbracht. Das sind keine Hilfskräfte, sondern erfahrene Lehrer.
Eine von ihnen: Karola Theill – eine renommierte Pianistin und Liedbegleiterin. Sie ist Honorarprofessorin und unterrichtet an der Hochschule für Musik Hanns Eisler (HfM) in Berlin und an der Hochschule für Musik und Theater (HMT) Rostock. Den Titel gab es für langjährig hervorragende Leistungen als Lehrbeauftragte – eine Honorarerhöhung seit Jahren nicht. Auch die Gagen für ihre Auftritte als Musikerin beziehungsweise das Salär für den privat erteilten Musikunterricht sind überschaubar. Frau Theill ist sozusagen eine Patchworkerin, aber nur eine der ungezählten hochqualifizierten Lehrkräfte, die sich mehrfach »einbringen« müssen, um schließlich ein paar Euro raus zu bekommen. Immer mehr Fachkräfte arbeiten ohne feste, meist nur auf ein Semester befristete Arbeitsverträge, das meint auch: ohne Krankengeld, Kündigungsschutz, Mutterschutz. Das Stundenhonorar für ihre Leistungen, die denen der festangestellten Professoren und Dozenten voll entsprechen, beträgt 22,50 bis 30,00 €, ein W2 Professor bekommt 82,00 €. Bezahlt werden nur die Unterrichtsstunden, nicht die umfangreichen Vor- und Nachbereitungen.
»Prekär ist nicht fair!! Das muss sich ändern!« sagen die Betroffenen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und die DOV rufen gemeinsam mit der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen und der Sprachlehrbeauftragten an Hochschulen zu einem bundesweiten Aktionstag am 6. November auf. In Berlin werden die Lehrbeauftragten vor der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Bernhard-Weiß-Str. 6, um 13 Uhr ihre Forderungen übergeben. Sie verlangen Festanstellung statt befristeter Lehraufträge, verbindliche Schritte zur Anpassung der Lehrauftragsvergütung an den Tarif des hauptamtlichen Personals (das heißt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit), Bezahlung der umfangreichen Vor- und Nachbereitung für Betreuung der Studenten und für Prüfungen, Gewährleistung von Sozialversicherungsleistungen, Kündigungs- und Mutterschutz, Wählbarkeit in Personalräte und Gremien der akademischen Selbstverwaltung. Und selbstverständlich muss von den Ländern die Grundsicherung der Hochschulen so erhöht werden, dass die regulären Lehrveranstaltungen auch durch sozialversicherungspflichtige Lehrkräfte abgedeckt werden. Die »Freien« werden zur Zeit noch aus »Sachmitteln« bezahlt.
Weitere Aktionen werden u. a. in Schwerin, Dresden, Leipzig, Freiburg, Halle, Hannover, München, Köln, Bremen, Hamburg stattfinden. Die Lehrbeauftragten stehen voll hinter den Protesten. So mancher jedoch bleibt in der zweiten Reihe – aus Furcht um den Verlust auch der geringfügigen Arbeitsmöglichkeit. Die erste große koordinierte Aktion soll den Politikern die Kraft der Solidarität zeigen.