Freitag, 16. Oktober 2026
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Opposition geht gegen betrügerisches Wahlgesetz der Ministerpräsidentin Giorgia Meloni vor das italienische Verfassungsgericht

Giorgia Meloni. Quelle: Presidenza del Consiglio dei Ministri, Palazzo Chigi, Bildschirmfoto eines Videos, Ort und Datum der Aufnahme: Washington, D.C., VSA, 2022

Berlin, BRD (Weltexpress). Mit dreißig Beschwerden gegen das Wahlgesetz der Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die, sobald das Melonellum-Gesetz in Kraft tritt, am 26. Oktober 2026 beim italienischen Verfassungsgericht eingereicht werden, geht die Opposition dagegen vor, berichtet das Magazin „Contropiano“ am 14. Oktober 2026. Sie werden von neunundneunzig koordinierten Anwälten, die bisher von rund fünfhundert Beschwerdeführern unterzeichneten Beschwerden einreichen.

Mit dem Gesetz will Meloni sich  zu  den planmäßig im Herbst 2027 anstehenden Wahlen, eine satte Parlamentsmehrheit sichern. Die siegreiche Parteienallianz soll, wenn sie  mindestens 42 Prozent der Stimmen erhält, einen Mehrheitsbonus von 70 der 400 Sitze im Abgeordnetenhaus und 35 der 200 Sitze im Senat erhalten. Damit  könnte sie  bei 45 Prozent der Stimmen eine Mehrheit von knapp 60 Prozent der Sitze erhalten.

„Contropiano“ hält fest, dass es sic h bei der Anfechtung des neuen Wahlgesetzes um sechs verfassungswidrige Aspekte dreht : den Mehrheitsbonus :die Verknüpfung der Ergebnisse der beiden Kammern; die Methode der Sitzverteilung; die Nichtbeachtung der Gleichstellung der Geschlechter; die obligatorische Nominierung des Kandidaten für das Amt des Premierministers; und die Vervierfachung der Anzahl der Unterschriften, die für Listen erforderlich sind , die noch nicht im Parlament vorhanden sind .

Ein mögliches Urteil des Verfassungsgerichts zu den Berufungen könnte bereits im Februar fallen. Die Verfassungsbeschwerden werden bei rund dreißig italienischen Zivilgerichten eingereicht , und zwar unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes, also fünfzehn Tage nach dessen Veröffentlichung im Amtsblatt. Im Wesentlichen streben die Kläger eine Feststellung an, dass die Reform das Wahlrecht verletzt.

Es sei daher unwahrscheinlich, dass vor diesem Datum Neuwahlen ausgerufen werden können – selbst im Falle eines Rückschlags innerhalb der Mehrheit.

Sobald die Rechtsmittel eingelegt sind, sollten die Gerichte ein vereinfachtes Verfahren anwenden, das es dem Richter ermöglicht, nach 40 Tagen eine mündliche Verhandlung zur Anhörung der Argumente des Rechtsmittelführers anzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt behält er sich das Recht vor, eine Entscheidung zu treffen und, falls erforderlich, eine Anordnung zu erlassen, mit der er dem Verfassungsgericht eine Frage der Verfassungsmäßigkeit vorlegt.

Die Anordnung muss anschließend den Beteiligten – beginnend mit der Premierministerin – zugestellt werden. Innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung kann der Präsident des Verfassungsgerichts die Anhörung für die darauffolgenden 20 Tage ansetzen. Ziel ist es, dass das Urteil des Gerichts rechtzeitig vor den Wahlen ergeht.

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