Münchner Staatsanwalt im antideutschen Rausch: Hausdurchsuchung für „Alles für Deutschland“-Hashtag

Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland zerrissen im Wind. Quelle: Pixabay, BU: Stefan Pribnow

Berlin, BRD (Weltexpress). Vielleicht wird das mal eine lustige Fußnote in der bayrischen Justizgeschichte, die Nikolausdurchsuchung bei einem Vierzehnjährigen, wegen eines Stichworts auf TikTok. Aber dafür müsste erst dieser ganze Unfug, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, ein Ende finden.

Nein, in manchen Momenten weiß man nicht mehr, was man dazu noch sagen soll. Zu dieser Hausdurchsuchung bei einem 14-jährigen zum Beispiel, weil er, so wohl die Begründung der Staatsanwaltschaft München im Durchsuchungsbefehl, auf seinem TikTok-Kanal den Hashtag „Alles für Deutschland“ verwendet hat.

Man weiß gar nicht, wo man da anfangen soll. Ja, es gab diesen Prozess gegen Björn Höcke wegen dieser Losung, in dem das Gericht feststelle, es handele sich um eine verbotene Parole der SA. Allerdings ist das eine ziemlich klandestin verbotene Parole. Damals wurde argumentiert, Höcke hätte, als studierter Geschichtslehrer für Gynmasien, das wissen müssen.

Allerdings – ich unterstelle, doch ein leicht überdurchschnittliches Wissen über den Hitlerfaschismus zu besitzen. Selbst in Bezug auf die SA und deren „linken“ Flügel. Schätzungsweise auch über dem Wissen eines deutschen Geschichtslehrers. Und dennoch war mir diese Parole nie über den Weg gelaufen. Nicht in Dokumenten, auf Fotos, aber auch nicht in Literatur über die Zeit.

Das hat ein klein wenig damit zu tun, dass die SA schließlich im Jahr 1934 als Machtfaktor eliminiert wurde, einschließlich der Ermordung ihrer Führung im sogenannten „Röhm-Putsch“. Was auch bedeutet, dass in den folgenden elf Jahren der Naziherrschaft ideologische Fragmente aus der SA nicht mehr präsent waren; was später dominierte, kam eher aus der SS. Logischerweise hatten die Sieger dieser politischen Auseinandersetzung kein Interesse daran, Dokumente über die Unterlegenen aufzubewahren, weshalb in jeder Form der Darstellung die SA gerade noch als uniformierte Prügeltruppe auftaucht.

Woher also sollte ein 14-Jähriger das wissen? Das Urteil gegen Höcke, nur so als kleines Schmuckstück, ist noch nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Revision einlegte, und erging erst am 14. Mai dieses Jahres, also fast ein halbes Jahr, nachdem besagter 14-Jähriger die Losung verwendet hatte.

Aber es gibt noch ein Detail, das die ganze Geschichte noch weitaus absurder macht. Ein Jugendlicher, der jetzt, Mitte Dezember 2024, 14 Jahre alt ist, kann im November 2023 noch keine 14 gewesen sein, sondern war erst höchstens 13. Und was sagt das deutsche Strafrecht über Strafmündigkeit? Sie beginnt mit 14. Keinen Tag vor dem 14. Geburtstag. Was eigentlich, mit absoluter Eindeutigkeit, besagt, dass ihm eine Handlung im November 2023 strafrechtlich nicht vorgehalten werden kann. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass dieses Vorgehen auch bezogen auf die Vorgaben des Jugendstrafrechts, also wenn er zum Tatzeitpunkt 14 gewesen wäre, fragwürdig wäre.

Man könnte glauben, die Staatsanwaltschaft München hätte nichts Besseres zu tun. Säße bereits seit Wochen tatenlos und verzweifelt in ihren Büros in der Linprun- oder der Arnulfstraße, sämtliche Bleistifte wären schon im elektrischen Bleistiftspitzer zu nutzlosen Stummeln verarbeitet worden, die Schreibtischoberflächen mit aus Büroklammern gebogenen Skulpturen dekoriert, und in den Antistatikmatten unter den Schreibtischen hätte das gelangweilte Vor- und Zurückruckeln der Drehstühle bereits tiefe Rillen hinterlassen, weil weit und breit kein verfolgbares Delikt zu finden war. Und dann hätte sich die Düsternis gelichtet, hereinschneite ein Ermittlungsverfahren wegen eines Hashtags auf TikTok, und die anwesenden Staatsanwälte begannen sogleich mit einer Runde Strip-Poker, um zu klären, wer diesen kostbaren Fall behandeln dürfte.

Da kann man es dann schon verstehen, wenn der zuständige Bearbeiter bei solchen Details wie der Strafmündigkeit ein wenig schlampt. Einfach hingerissen von der Begeisterung.

Mal ernsthaft, es ist mitnichten so, als gäbe es sonst nichts zu tun. München ist eine Großstadt; noch dazu eine, in der die Polizei notorisch unterbesetzt ist, weil die Einkommen im einfachen Polizeidienst für eine Wohnung in München nicht reichen, und schon seit ewigen Zeiten Polizisten für die Münchner Dienststellen zwangsverpflichtet werden. Fünf Jahre müssen sie in München runterreißen, dann dürfen sie an einen anderen Ort, wo sie vielleicht vernünftig leben können. Oder so vernünftig, wie das mit Wechselschichten möglich ist.

Von dieser knappen Ressource werden also gleich mehrere über einen Zeitraum von mindestens einer Stunde (ich schätze mal drei) von vernünftigen Tätigkeiten abgezogen, um das Zimmer eines Vierzehnjährigen zu erobern und zu durchsuchen, der eigentlich, in Ermangelung von Strafmündigkeit zum Tatzeitpunkt, gar nicht belangt werden dürfte. Wegen eines Propagandadelikts, dessen ganze Konstruktion fragwürdig bleibt, selbst wenn er besagte Parole tatsächlich verwendet hat. Ganz zu schweigen davon, dass im Falle einer Durchsuchung bei einem Minderjährigen eigentlich auch das Jugendamt verständigt werden muss, um die Rechte des Jugendlichen bei dieser Durchsuchung angemessen zu wahren. Aufgepasst, Herr Staatsanwalt?

Nun, gehen wir noch einen Schritt weiter. Was meint eigentlich der Chef der Staatsanwaltschaft München, Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) dazu? Hält er es für angemessen, vor der Strafmündigkeit begangene Propagandadelikte mit einer derartigen Vergeudung öffentlicher Mittel zu verfolgen? Hat die Staatsanwaltschaft München in diesem Fall Rücksprache gehalten, oder hat sie diese skandalöse Durchsuchung eigenständig veranlasst? Im letzteren Fall schätze ich, ein Münchner Staatsanwalt hat gerade seine Karriere – zumindest seine Karriere in Bayern in die Tonne getreten.

Schließlich wird der Freistaat von einer Koalition regiert. Einer Koalition aus CSU und Freien Wählern. In ebendieser Koalition sitzt auch Hubert Aiwanger von den Freien Wählern, als Partei- und Fraktionsvorsitzender und als Staatsminister für Wirtschaft. Ebendieser Hubert Aiwanger war im letzten Landtagswahlkampf das Ziel einer Kampagne der Süddeutschen, weil er als Jugendlicher von seinem Bruder verfasste Flugblätter in der Schultasche hatte, was als Grundlage diente, um Aiwanger Nazi-Sympathien vorzuwerfen. Die ganze Geschichte ging Gott sei Dank nach hinten los, weil – im Gegensatz zu den Erwartungen der einst ehrenwerten Süddeutschen – doch noch viele Bürger es unangemessen fanden, Handlungen, die damals nicht einmal zu einem Strafverfahren führten, Jahrzehnte später derart aufzubauschen.

Was also wird Hubert Aiwanger von dieser Hausdurchsuchung halten, und was wird er diesbezüglich mit seinem Kabinettskollegen Eisenreich besprechen? Wenn er sich auch nur halbwegs in die Lage des Betroffenen einfühlen kann, könnte man davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft München angewiesen wird, das Verfahren einzustellen.

Wer weiß, vielleicht besitzt die Staatsanwaltschaft München eine Glaskugel, hat sich bei Sichtung dieses gar erschröcklichen Falles an die Sache Aiwanger erinnert, dann die Glaskugel befragt und die Auskunft erhalten, der Knabe könnte künftig irgendwann bayrischer Minister werden, und deshalb beschlossen, heute schon zur Verhinderung dieser künftigen Karriere zumindest für einige Akten zu sorgen.

Wobei, mal abgesehen von den wirklich rätselhaften Umständen dieser Durchsuchung (denen man noch hinzufügen müsste, dass der Betroffene, sofern ich nicht zu dumm war, auf TikTok richtig zu suchen, bei seinen Videos ausgerechnet russische Hintergrundmusik verwendet, die ganze Affäre also auch noch eine russophobe Komponente haben könnte) nicht vergessen darf, dass es noch weit schwerwiegendere Gründe gäbe, derartige Verfahren ein- für allemal zu vergessen.

Wie war das noch mit Bundeskanzler Scholz und „Slawa Ukraini“? Eine Losung, die nach der bekanntesten aller Naziparolen gebaut wurde, Heil Hitler, die von den ukrainischen Nazis nach 2014 genauso eingesetzt wurde wie Heil Hitler von den Nazis, und die – im Gegensatz übrigens zu SA-Parolen – nicht gewissermaßen im Vorlauf des Hitlerfaschismus in Gebrauch war, sondern zum Beispiel bei einem der schlimmsten Pogrome, in der Ukraine, in Lwow, genau der Stadt, in der heute große Statuen des ukrainischen Faschistenführers Stepan Bandera stehen, weil es dort eben keine jüdische und keine polnische Bevölkerung mehr gibt.

Und das ist jetzt nur ein Beispiel. Die ganze Berichterstattung über Russland klingt, als wären die Autoren bei Julius Streicher in die Lehre gegangen. Da werden Karikaturen verbreitet, die auch im Stürmer hätten erscheinen können, da werden rote Teppiche für richtige authentische Nazis ausgerollt (nicht nur im kanadischen Parlament), da werden Nazisymbole gleich im Dutzend übersehen, nur bei den ukrainischen Soldaten, die in Deutschland ausgebildet werden sollen, achtet man inzwischen darauf, dass sie nicht voller tätowierter Hakenkreuze eintreffen.

Das ist die eine Seite. Wer sich mit Faschisten ins Bett legt, hat eigentlich jedes moralische Recht verloren, derartige Vorwürfe zu erheben, wie sie in diesem Verfahren erhoben werden. Was ist denn ein Hashtag auf einem kleinen TikTok-Kanal im Verhältnis zur innigen Buhlschaft der Bundesregierung mit richtigen Nazis?

Ja, und dann gibt es noch eine andere Seite. Denn eines kann man nicht leugnen: Diese Regierung regiert gegen Deutschland. Gegen die Interessen der deutschen Bevölkerung. Sie handelt im Interesse einer fremden Macht, sie und die große Mehrheit des politischen Personals, und ist sogar bereit, das Land im Interesse dieser fremden Macht in einen Krieg gegen Russland zu stürzen.

Und damit verändert sich sogar die Bedeutung dieser Losung. Weil das politische Handeln derzeit dem genauen Gegenteil folgt: alles gegen Deutschland.

Das ist auf der politischen Ebene der wahre Grund, warum diese Losung verfolgt wird. Der Nazi-Vorwurf ist dünn, denn es gibt ganz andere Losungen, die immer noch ausgesprochen werden, als seien sie unschuldig, obwohl sie mit den wirklich großen Verbrechen verbunden sind. „Jedem das Seine“ beispielsweise. Die Formulierung ist nicht aus der deutschen Sprache verschwunden, und wird auch nur unter bestimmten Umständen verfolgt, obwohl sie mit dem ganz großen Verbrechen Auschwitz verbunden ist.

Nein, es geht nicht um einen historischen Bezug. Es geht um Deutschland heute und darum, dass nationales Interesse nicht einmal mehr gedacht werden soll. Nicht anders, als in der ganzen politischen Szenerie selbst, wo die einen als Nazis beschimpft werden, von genau jenen anderen, die wie die Nazis handeln.

Wenn sich da ein Dreizehnjähriger nicht zurechtfindet, ist ihm daraus kein Vorwurf zu machen. Wer aber mehr als einen Vorwurf verdient hat, ist die Staatsanwaltschaft München, die offenkundig die Frage der Strafmündigkeit ignoriert hat, mit Steuergeldern bezahlte Arbeitszeit für Pillepalle verschwendet und unübersehbar keine Vorstellung mehr hat, wodurch das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung begründet ist. Der Staatsanwalt, der diese Durchsuchung unterschrieben hat, sollte sich bald eine Stelle in der freien Wirtschaft suchen müssen. Er kann dann ja bei Correctiv nachfragen, ob sie jemanden brauchen, der sie vertritt.

Anmerkung:

Vorstehender Beitrag von Dagmar Henn wurde unter dem Titel „Die ‚Münchner Staatsanwalt im antideutschen Rausch: Hausdurchsuchung für „Alles für Deutschland“-Hashtag“ am 13.12.2024 in „RT DE“ erstveröffentlicht. Die Seiten von „RT“ sind über den Tor-Browser zu empfangen.

Siehe auch die Beiträge

im WELTEXPRESS.

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