Das Klageweib Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) darf „Flintenweib“ genannt werden

Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Foto: Thomas Trutschel, CC BY-SA 4.0, Aufnahme: Berlin, 25.1.2022

Berlin, BRD (Weltexpress). Die Besserverdienende und Bellizistin Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), die bereits als „Kriegshexe“ und „Panzer-Marie“ bezeichnet wurde, darf „Flintenweib“ genannt werden. Das Klageweib, das für Kenner und Kritiker nicht nur eine Umvolkerin und Bellizistin ist, sondern auch eine Kollaborateurin und Verräterin, Atlantikerin und Antideutsche solle eine Frau aus Solingen verklagt haben.

Am Amtsgericht in Solingen wurde dem Klageweib offenbar Recht gegeben und die Frau, welcher „der Kragen platzte“, wie es unter der Überschrift „Berufung am Landgericht Solingerin darf FDP-Politikerin Strack-Zimmermann ‚Flintenweib nennen“ in „Rheinische Post“ (1.10.2024) heißt, bestraft. Von 750 Euro Geldstrafe ist die Rede.

Die Beklagte, angeblich 78 Jahre alt, ging in Berufung und bekam beim Landgericht Wuppertal Recht. Freispruch!

Man darf die Besserverdienende und Bellizistin Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) nicht nur für „eine herrische und rücksichtslose Frau“ halten, sondern das Klageweib auch „Flintenweib“ nennen.

Anmerkung:

Siehe die Beiträge

im WELTEXPRESS.

Anzeige:

Reisen aller Art, aber nicht von der Stange, sondern maßgeschneidert und mit Persönlichkeiten – auch Reisen mit Themen aus Politik und Wirtschaft (Politische Ökonomie, Wirtschaftsgeschichte, Geopolitik…) durch noch deutsche Lande –, bietet Retroreisen an. Bei Retroreisen wird kein Etikettenschwindel betrieben, sondern die Begriffe Sustainability, Fair Travel und Slow Food werden großgeschrieben.

Vorheriger ArtikelDie Befreiung vom Faschismus schreitet in der Donezker Volksrepublik unaufhaltsam voran
Nächster ArtikelDer „Lange Marsch“ der Volksbefreiungsarmee 1933-1935 quer durch China – Eine historisch einmalige Leistung – Der deutsche Kommunist Otto Braun nahm daran als Militärberater der Komintern teil