Haddid N. durfte bislang weder von Internationalen Roten Kreuz, der Unabhängigen Afghanischen Menschenrechtskommission (AIHRC) oder der deutschen Botschaft besucht werden. Wann die USA Zugang zu Haddid H. gewähren, wird nicht gesagt. Am 8. Mai 2010 wurde der AIHRC Zugang zu dem Gefängnis in Parwan zugesichert. Angesichts dessen ist es noch weniger nachvollziehbar, wieso Haddid N. nicht besucht werden kann.
Immerhin versichert das Auswärtige Amt, dass der Inhaftierte in guter Verfassung sei und dass man sich auf höchster Ebene um den Inhaftierten bemühe. Ich bin mir sicher, die deutsche Botschaft in Kabul tut alles, damit Haddid N. ärztlich und juristisch betreut werden kann. Die USA müssen aber klarstellen, weswegen Haddid N. festgenommen wurde. Auch müssen die USA zusichern, dass eine konsularische Betreuung von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sofort möglich ist. Niemand darf im Gefängnis sitzen, ohne rechtlich und humanitär betreut und geschützt zu sein. Gerade vor dem Hintergrund der vergangenen Folterskandalen darf es nicht einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten geben, in denen Menschen in US-Einrichtungen ohne Kontakt nach Außen festgehalten werden.
Pressemitteilung von Tom Koenigs, MdB und Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages vom 27.01.2011.