Frankfurt am Main, Deutschland (Weltexpress). Lohnarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, einer Behörde mit Sitz in Nürnberg, informiert per Pressemitteilung vom 25.11.2022 darüber, daß „zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen“ werde, wie es im ersten Satz heißt.
Christen und Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende der üblichen Einheitsparteien der BRD, die seit Bestehen ein Vasallenstaat der VSA mit dem VK im Beiboot ist und lange schon ein Vielvölkerstaat, gaben sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat dafür ihre Ja-Stimme. Im Grunde genommen werden nur die Regelsätze erhöhte, die schon seit vielen Monaten mit der galoppierenden Inflation nicht Schritt halten. Monat für Monat sink die Kaufkraft der Empfänger von Almosen. Deren Reproduktion gestaltet sich immer schwieriger.
Vanessa Ahuja, angeblich Vorständin für Geldleistungen der Bundesagentur für Arbeit, wird wie folgt zitiert: „Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.“
Wie hoch waren die Almosen bisher? Nun 446 Euro gab es 2021 für sogenannte Alleinstehende und Alleinerziehende. 2022 waren dies 449 Euro. In der besagten Pressemitteilung heißt es zum Regelsatz für 2023: „Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro.“ Ergänzend heißt es, daß sich der Regelsatz zum 1.1.2023 „für Paare je Partner auf 451 Euro“ erhöhe. „Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.“
Richtig gerechnet, bei der galoppierenden Inflation wird das Geld nicht mehr, sondern in der Kaufkraft weniger, denn immer weniger kann man dafür kaufen.
Zum 1.1.2023 wird das Sanktionsregime und also die repressiven Maßnahmen nicht besser, sondern schlechter. Zitat: „Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate bei einem weiteren Verstoß. Sanktionen kommen nur selten vor. Im vergangenen Jahr mussten lediglich 3,1 Prozent der Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion belegt werden.“
Mit Aufständen des Prekariats beziehungsweise des Lumpenproletariats im Vasallen- und Vielvölkerstaat BRD, der auch ein Apartheid- und Kriegsstaat ist, wird nicht gerechnet.