3.000 Franken Entschädigung für Martin Sellner aus der Staatskasse der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Schweizer Franken und Flagge. Quelle: Pixabay, Foto: moritz320

Wien, Republik Österreich (Weltexpress). Martin Sellner, der als ein Aktivist gilt, darf wieder in die Schweizerische Eidgenossenschaft einreisen. Totalitaristen versuchten, das zu verhindern. Allen Totalitaristen voran Ex-Fedpol-Chefin Nicoletta Della Valle. Die verhängte 2024 – trotz internem Widerstand – ein Einreiseverbot gegen Martin Sellner.

Das im Oktober 2024 verhängte Einreiseverbot durch das Bundesamt für Polizei Fedpol war eines über 18 Tage. Dennoch reiste Sellner zu einer Veranstaltung in Locarno, Schweizerische Eidgenossenschaft an. Von Polizisten der Kantonspolizei Thurgau wurde er kurzzeitig festgenommen. Das war – keine Frage – ein mediales Ereignis.

Nun haben Richter eines Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß die Handlung der Totalitaristin Nicoletta Della Valle in Bezug auf das Einreiseverbot widerrechtlich war. Eine unmittelbare Gefahr für die innere Sicherheit der Schweizerischen Eidgenossenschaft habe durch die Teilnahme an einer Veranstaltung der Organisation Junge Tat nicht hergeleitet werden können.

Kenner und Kritiker sahen das damals so und nicht anders. Richter erklärten, daß Einreiseverbote nur dann erlassen werden dürfen, wenn „tatsächliche, gegenwärtige und schwerwiegende Bedrohung“ für die Schweizerische Eidgenossenschaft vorliegen.

Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes hoben nicht nur das Einreiseverbot rückwirkend auf, sondern sprachen Sellner obendrein eine Entschädigung von 3.000 Franken aus der Staatskasse zu.

Kenner und Kritiker sahen hinter der Tat zudem eine totalitäre Gesinnung von Nicoletta Della Valle. Die Totalitaristin sei, so wurde bekannt, von Beamten der Kantonspolizei Zürich, insbesondere Marius Weyermann, gedrängt worden. Laut Quentin Schlapbach unter der Überschrift „Zu Unrecht an Einreise gehindert – Die Schweiz muss dem rechtsextremen Österreicher Martin Sellner 3000 Franken zahlen“ im Tagesanzeiger (9.12.2025) habe er sie gebeten, „dem Gesuch auf Einreiseverbot doch stattzugeben, entgegen der Empfehlung ihrer Fachleute“.

Darüber hinaus schreibt Schlapbach: „Den Antrag für die Einreisesperre stellte die Kantonspolizei Zürich acht Wochen vor dem geplanten Auftritt Sellners. Die zuständigen Fachpersonen innerhalb des Fedpol teilten der Kapo aber am 30. September mit, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Massnahme nicht erfüllt seien.“

Andere halten Sellner für einen Rechten, für einen Rechtsradikalen, ja, sogar für einen Rechtsextremisten. Er ist der Sprecher der Identitären Bewegung in der Republik Österreich.

Daß die VSA und das VK Einreiseverbote verhängte, das versteht sich bei diesen antideutschen Invasions- und Besatzungsmächten von selbst. Auch im Vasallenstaat, Vielvölkerstaat, Apartheidstaat und Kriegsstaat BRD sowie der Republik Österreich ist Martin Sellner bei Christen, Sozen, Olivgrünen und Besserverdienenden der üblichen Einheitsparteien nicht gern gesehen.

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