Wichtig für alle Bauherren: Neues Urteil zum Thema Pfusch am Bau – Schadensersatz auch bei erfolgter Nachbesserung

München (Weltexpress) – Auch nachgebesserte Schlamperei beim Eigenheimbau kann einen Wertverlust bedeuten und den Eigentümer berechtigen, einen Teil der Handwerkerrechnung nicht zu bezahlen. Auf dieses bemerkenswerte Urteil des OLG Stuttgart (Az. 12 U 74/10) macht Rechtsexperte Christoph Flechtner aufmerksam: „Das Gericht hat sich klar auf die Seite des Bauherrn gestellt und dessen Rechte bei Baupfusch gestärkt.“

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