Berlin, Deutschland (Weltexpress). Haben Sie schon einmal versucht, ein E-Auto zu verkaufen? Lassen Sie es! Der Aufwand lohnt nicht den Ertrag. Verschenken Sie das alte E-Allerlei.
So und nicht anders möchte man meinen, wenn man den Artikel „Unverkäuflich – Stehen sich Reifen platt: Preise für gebrauchte E-Autos ‚im freien Fall'“ von Gjarne Kommnick in „Kreiszeitung“ (28.12.2021) liest. Darin bezieht sich der Autor auf eine „Umfrage von Civey im Auftrag der Automobilwoche“ und schreibt: „Offenbar gibt es bei Elektroautos schon nach wenigen Jahren enorme Wertverluste, wie die Civey-Umfrage zeigt. Als Gründe nennt sie überwiegend Leistungsverluste im Bereich der Elektro-Akkus. Insgesamt würden Elektroautos über mehrere Jahre an einem starken Wertverlust leiden, anders als Verbrenner. Wie beispielsweise bei einem Handy nehme die Akku-Leistung von Elektroautos über mehrere Jahre stark ab. Zudem würde die rasant sich weiterentwickelnde Technik dafür sorgen, dass ältere Modelle auch bei konstanter Akku-Leistung deutlich schlechter im Leistungsvergleich abschneiden würde als neue Elektrowagen, besonders in Sachen Reichweite und Akku-Lebensdauer.“
Daß ein E-Auto schnell an Wert verliert, das wissen alle Kenner und Kritiker. Der Wertverlust fällt sogar drastisch gegenüber einem Benziner oder Diesel aus. Wer bindet sich schon ein gebrauchtes E-Auto ans Bein, mit dem er noch nicht einmal in die nächste Werkstatt kommt, ohne zwischendurch nachzuladen. Wenn dann dort festgestellt wird, daß gegen den Vertrag verstoßen wurde oder die Garantie beispielsweise auf den Stromspeicher vorbei ist, dann wird der Spaß richtig teuer.
Wer jedoch ein E-Auto kauft, daß nach dem 4. November 2019 ein Kennzeichen verpasst bekam, der sollte staatliche Zuschüsse bis maximal 5.000 Euro bekommt. Maximal ist hier ein Hinweis, der nicht reicht, aber höchstens von den Hofberichterstattern gegeben wird, die nicht ganz so tief im Darm der Industrie stecken. Wichtig zu wissen ist, daß derjenige, der ein „frisches“ gebrauchtes E-Auto kauft nur dann Födergelder erhält, wenn der Eigentümer vor ihm, also der Ersteigentümer nicht schon Fördergelder kassiert hat. Deutlich im Vorteil ist derjenige, der sich alle Verträge und Gesetze von vorne bis hinten in aller Ruhe durchliest, bis er es verstanden hat und anderen erklären könnte. Bis dahin jedoch dürfte jede Garantie für eine „alte“ Batterie abgelaufen sein.