Berlin, Deutschland (Weltexpress) In einem Staat, in dem der Inlandsgeheimdienst dazu missbraucht wird, politische Konkurrenz schlecht zu machen, um die eigenen Chancen bei Wahlen zu erhöhen, liegt mächtig gewaltig was im Argen.
Wenn dann noch ein Verwaltungsgericht wie das in Berlin das Bundesinnenministerium (BMI) in einer Eilentscheidung dazu verpflichtet, eine Zwitscherei zu löschen, mit dem sich Horst Seehofer (CSU) als Bundesinnenminister in rechtswidriger Weise in Bezug auf die AfD geäußert hatte, das war Ende Januar 2021, dann zeigt das, dass es auch im BMI Zeit wird, auszumisten.
Wie es sich herausstellte, zwitschert nicht Seehofer persönlich, sondern der Pressesprecher des Ministers in dessen Namen, dass nämlich seine Untergebenen gerade das Gutachten des Geheimdienstes zur AfD juristisch prüfen würden. Dazu gab es gefühlt stündlich Wasserstandsmeldungen, die von den Hofberichterstattern der üblichen Lügen- und Lückenmedien begierig aufgenommen und weiterposaunt wurden. Alles ein Augiasstall, möchte mancher meinen.
Dass das größte Verwaltungsgericht der BRD erklärte, dass die christlichen Machenschaften einen „zielgerichtete(n) Eingriff der Bundesregierung in den Wettbewerb der politischen Parteien“ darstelle, das ist richtig und wichtig.
Wieder einmal ist amtlich, dass die Merkel-Regierung Mumpitz verzapft und zwar „rechtswidrigen, da es „an einer erforderlichen gesetzlichen Grundlage“ dafür fehle. Für Prof. Dr. Jörg Meuthen ist dieser Tag als AfD-Bundessprecher „ein guter Tag für die Demokratie, denn das Verwaltungsgericht Berlin hat mit seiner heutigen Entscheidung bewiesen, dass rechtswidriges staatliches Handeln zulasten einer demokratischen Partei noch immer mit juristischen Mitteln gestoppt werden“ könne.
Meuthen wird in einer AfD-Pressemitteilung vom 24.2.2021 ferner wie folgt zitiert: „Dass Bundesinnenminister Horst Seehofer mit seinem Tweet rechtswidrig ‚in die Parteienfreiheit eingegriffen, und dadurch die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb geschmälert hat‘ – wie das Verwaltungsgericht festgestellt hat – bestärkt gleichzeitig unseren Verdacht, dass die Art und Weise, wie Innenbehörden auf Bundes- und Landesebene mit der AfD mittlerweile umgehen, immer mehr von politischen denn von rechtsstaatlichen Vorgaben geprägt ist. Umso wichtiger war, dass das Verwaltungsgericht Berlin heute Seehofers Tweet als eine ‚einseitige Parteinahme gegen eine Oppositionspartei‘ eingeordnet hat, ‚die der Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nicht gestattet‘ ist. Eine solche Klarstellung war und ist nötig, um einem weiteren rechtswidrigen Verhalten der Innen- und Verfassungsschutzbehörden gegenüber der AfD auf Bundes- und Landesebene vorzubeugen. Mit jedem Gerichtsverfahren, das zugunsten der AfD ausgeht, steigen die Chancen dafür. Deshalb werden wir auch in Zukunft alle juristischen Mittel ausschöpfen, um die AfD vor rechtswidrigen staatlichen Eingriffe in den politischen Wettbewerb zu schützen.“