Warum der Kindsmörder Magnus Gäfgen nach den Folterdrohungen Schmerzensgeld erklagen „muss“

Frankfurt am Main (Weltexpress) – Für den Normalbürger erscheint es ungeheuerlich und schamlos, dass ein Kindsmörder nach seiner Untat noch auf Schmerzensgeld klagen kann. Als gerechte Strafe für die Ungeheuerlichkeit seines Verbrechens sitzt er lebenslang im Knast. Er hatte schon aus Geldgier gemordet und eine Million erpresst. Hört seine Geldgier immer noch nicht auf? Er argumentiert, durch die Folterandrohung sei er traumatisiert worden und fordert Schmerzensgeld. Die Folterdrohung hat ihm eine derart traumatisierende Angst bereitet, dass er bereit war, die Stelle des Kindes preis zu geben.

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