Berlin, Deutschland (Weltexpress). Man hat Erfahrung mit der Wahlbeobachtung durch die KSZE / OSZE (OSCE) und diese ist durchaus zwiespältig. Dabei macht es fast keinen Unterschied, ob sich nun eine Delegation der Parlamentarischen Versammlung der heutigen OSZE oder seitens der Regierungsrepräsentanz der OSZE-Mitglieder in Warschau für u. a. Wahlen auf den Weg in ein Mitgliedsland macht.
Es lebe der große Unterschied
Man hat schon einiges an Erfahrung hinter sich gebracht. Dazu zählt vor allem, daß die OSZE-Wahlbeobachtung fast einen diskriminierenden Charakter aufweist. Das wird auch nicht dadurch besser, daß auf Drängen der ehemaligen amerikanischen Außenministerin Condolezza Rice seit Ende des letzten Jahrzehnts Einladungen an die OSZE seitens der Vereinigten Staaten ergangen sind. Durch Washington eingeladen zu werden, das ist das eine. Bei dem staatsrechtlichen Selbstverständnis der amerikanischen Bundesstaaten einen ungehinderten Zugang zu den Wahllokalen zu erhalten, das ist das andere.
Wo bleibt die öffentliche Diskussion über den OSZE-Bericht zur heiß umstrittenen letzten amerikanischen Präsidentschaftswahl?
Dem Vernehmen nach gab es entsprechende Delegationen aus der OSZE zur Präsidentschaftswahl in den USA. Vor dem Hintergrund des darüber entbrannten inneramerikanischen “ Wahlkrieges“ muß man sich allerdings fragen, wie die Erkenntnislage auf Seiten der OSZE gewesen ist? Gehört hat man davon nichts. Dabei steht nicht mehr oder weniger im Raum als die behauptete Gefahr einer Einmischung von außen in die amerikanische Präsidentschaftswahl. Haben die OSZE-Delegationen dazu Erkenntnisse? Einen schwereren Vorwurf kann es nicht geben, obwohl es gerade die USA sind, die sich ein entsprechendes Vorgehen in die Wahlvorgänge anderer Staaten stets erlauben und vorbehalten.
Oder durfte die OSZE dazu keine Erkenntnisse sammeln, weil es keine gegeben hatte?
Subtile Diskriminierung ist bei der OSZE Tagesform
Nicht nur die Großkaliber wie amerikanische Wahlen zählen zum Aufgabenspektrum der OSZE. Es fängt bei der Überprüfung im Wahllokal und bei der Übermittlung von Wahlergebnissen an die jeweiligen Zentralen an. Besser noch, denn die Frage nach fairen, freien und allgemeinen Wahlen beginnt weit im Vorfeld des eigentlichen Wahlvorgangs. Sie umfaßt die rechtlichen und medialen sowie die finanziellen Grundvoraussetzungen von Wahlen.
Das ist bei der KSZE/OSZE ein Standard, der sich entwickelt hat.
Merkwürdig ist jedoch, dass sich das Schwergewicht aller Wahlüberprüfungen bei den osteuropäischen und zentralasiatischen Staaten abgespielt hat. Fast jahrzehntelange Versuche, auch die westlichen Staaten in eine geordnete Wahlüberprüfung einzubeziehen, sind regelmäßig an der Ignoranz der westlichen Staaten gescheitert.
Dabei war für westliche Beobachter eines verblüffend. Unmittelbar nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion konnte man sich ein Bild davon machen, wie sorgfältig die meist weiblichen Wahlvorstände die Wählerverzeichnisse geführt haben oder sie Auszählung der Stimmzettel erfolgt ist. Den Vertretern dieser Staaten wurde im Ergebnis jede Erkenntnis über westliche Wahlvorgänge verwehrt, weil sie als Beobachter einfach nicht zugelassen worden sind. Da war natürlich Hochmut im Spiel. Oder die Sorge, dass westliche Wahlvorgänge Fragen über Fragen aufwerfen würden. Das Auftauchen sogenannter „populistischer Parteien“ in Westeuropa hat diese Vermutung mit Nachdruck verstärkt. Bei den derzeit Regierenden heiligt zunehmend der Zweck die Mittel.
Ukraine, Musterbeispiel der Wahlbeobachtung als Umsturzelement von zentraler Bedeutung
Nicht nur, dass es für jede Delegation der OSZE-Wahlbeobachtung zum Beispiel in den zentralasiatischen Republiken in der Regel vor jeder Mission eine Einladung zum Gespräch mit dem jeweiligen amerikanischen Botschafter gab und gibt. Man konnte sich zu keinem Zeitpunkt des Eindrucks erwehren, dass damit schon die Schwerpunkte für die eigentliche Wahlbeobachtung gesetzt werden sollten.
In der Ukraine hat man das System perfektioniert und sei es dadurch, dass die Chefs des OSZE-Missionen ihre Tätigkeit als Sprungbrett für weitere Karrieren angesehen haben und überraschend fix mit der Aussage gewesen sind, nach der durchgeführte Wahlen weder fair noch frei gewesen sein sollen. Es muss schon gar nicht mehr betont werden, dass Feststellungen dieser Art bei Wahlen in Russland oder anderen Staaten in der Gegend relativ leicht über die Lippen kamen.
Wahlbeobachtung und „Menschenrechte“ wurden durch den Westen „waffenfähig“ gemacht
Dieser Eindruck drängte sich bei jeder Wahlbeobachtung im Osten auf. Erkenntnisse sollten nicht dazu dienen, Verbesserungen im Wahlverfahren herbeizuführen. Das alles konnte trefflich genutzt werden, unbotmäßige Regierungen vorzuführen. Eine Erfahrung übrigens, die schon bei den „Menschenrechten“ gemacht werden konnte. Wo geschah es schon einmal, dass man sich bedrängter Menschen angenommen hat, nur der Hilfe wegen. Das alles machte nur Sinn, solange diese Vorfälle aus ganz anderen Gründen den jeweiligen Regierungen vorgehalten werden konnte. Das ist es, woran die ehemalige „Westliche Wertegemeinschaft“ erstickt und mit ihr Wahlbeobachtung und Menschenrechte.