Vorteile bei der Kfz-Steuer gibt es bei Zulassung vor Juli 2009 – Pressemitteilung der Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner Berlin GmbH vom 10.06.2009

Berlin (Weltexpress) – Privatpersonen und Selbstständige haben nur noch bis zum 30. Juni 2009 die Gelegenheit, in den Genuss einer befristeten Steuerbefreiung beim Kauf eines Neuwagens zu kommen. Voraussetzung für die einmalige Vergünstigung ist das Datum der Erstzulassung und nicht der Tag der Bestellung. Darauf weist die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner Berlin GmbH hin.

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