St. Petersburg, Rußländische Föderation (Weltexpress). Die Beschlagnahmung von Staatsvermögen im Ausland kann als rechtlicher Grund für die
Ankündigung eines Krieges angesehen werden, sagte der stellvertretende Vorsitzende des russischen Sicherheitsrates Dmitrij Medwedew auf der
Plenarsitzung des Internationalen Rechtsforums in St. Petersburg.
„Der Diebstahl von Staatsvermögen kann unter bestimmten Bedingungen allgemein als Aggression eingestuft werden“, betonte Medwedew. „Er kann sogar zum casus belli werden, weil der Staat das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung hat“, sagte er.
Medwedew sagte auch, daß „Versuche, ausländische Beamte strafrechtlich zu verfolgen, zu einer Kriegserklärung führen“ könnten.
Anmerkung:
Siehe auch den Beitrag
im WELTEXPRESS.
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