Frankfurt am Main, Deutschland (Weltexpress). Daß sogenannte Leiarbeiter in der Regel viel niedrigere Löhne für ihre Arbeitskräft, die sie geben, in Empfang nehmen, das wissen Kenner und Kritiker. Böse und Verdummte in SPD, B90G, CDU, FDP, CSU und L sowie Funktionäre von Gewerkschaften behaupten gerne das Gegenteil, denn sie sind Teil des Problems, nicht der Lösung.
Christen und Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende haben erst die Regeln geschaffen, die Niedriglohnarbeiter und „Leiharbeiter“ möglich machen und also weit schlechtere Bezahlungen als die sogenannten „Stammbeschäftigten“, also die Dauerlohnarbeiter bei einem Kapitalisten. Daß sogenannten Leiharbeiter „durchschnittlich … 600 Euro weniger im Monat“ erhalten, das wird in einer Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 1.6.2023 mitgeteilt und auch, daß das, was Christen und Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende in Gesetze gegossen hatten, „rechtlich … nicht zu beanstanden“ sei, wie Richter am Bundesarbeitsgericht entschieden.
„Die Gewerkschaften mussten sich vom zuständigen Richter jedoch die Frage gefallen lassen, warum sie überhaupt Tarifverträge abschließen, die schlechtere Bezahlung erst ermöglichen. Ohne die Tarifverträge würde ‚Equal Pay‘ schließlich gelten“, heißt es weiter. Dann wird der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, wie folgt zitiert: „Das Modell Leiharbeit wird systematisch genutzt, um die Löhne zu drücken. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Leiharbeit macht deutlich, dass der Gesetzgeber gefordert ist, diesen Missstand zu beseitigen. Im Gegensatz zu Bundesregierung, Ampelkoalition und Gewerkschaften ist die AfD-Fraktion offenbar die einzige ernstzunehmende politische Kraft im Bundestag, die sich konsequent gegen Lohndumping in der Leiharbeit einsetzt und faire Löhne für gute Arbeit fordert.
In der Leiharbeit muss der Grundsatz gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Arbeitstag. Ein Unterlaufen dieses Grundsatzes durch Gewerkschaften muss zukünftig gesetzlich verhindert werden. Um dem erhöhten Kündigungsrisiko und der Flexibilität der Leiharbeitnehmer Rechnung zu tragen, fordern wir außerdem eine Flexibilitätsprämie von 10 Prozent, die als Aufschlag auf das Arbeitsentgelt geleistet wird.“