Was ich nun schreibe, das wollte ich auf der skandalösen außerordentlichen Mitgliederversammlung des nicht eingetragenen Vereins "Club der Tourismus-Journalisten Berlin/Brandenburg (CTOUR)" am Donnerstag, 3. November 2011, in Berlin allen Anwesenden vortragen und Beweise auf den Tisch legen. Doch die große Mehrheit wollte mich nicht anhören, sondern goutierte den Geheim- und Schauprozess des Vorstands, der damals aus Dr. Gabriela Berndt, Hans-Peter Gaul, Volker Hasse, Konrad Herrmann, Detlef Hunger, Michael Juhran, Rasso Knoller, Christel Seiffert und Bernd Siegmund bestand.
Wer von denen, "die Phänotypen von Korruptheit und geistiger Fettarschigkeit" (freu sich, wer’s kennt), nicht hören wollte, muss nun lesen über die Hirnfinsternis, die ich serviere wie einst Lampe seinem Herrn Kant, so dass ein Licht aufgehe.
Die Beendigung meiner Zusammenarbeit mit diesem "hässlichen Deutschen" markiert das Email-Schreiben von Joachim Fischer vom 15. Oktober 2011 (20:27 Uhr MEZ). Er antwortete direkt auf mein Schreiben vom 13. Oktober 2011 (16:00 Uhr MEZ), das seit 18.03.2012, 23.58 Uhr MEZ, im WELTEXPRESS dokumentiert wird.
Dieses (mein) Schreiben richtete ich „an den Vorstand von CTOUR mit der Bitte, diese Email samt Anhängen (1. Vorschlag für Tagesordnung und 2. Vorschlag für Satzung) allen (!) Mitgliedern, allen Vereinsmitgliedern und allen Ehrenmitgliedern baldmöglichst (!) zur Kenntnis zu geben. Der Vorstand jedoch ignorierte meine Bitte vollkommen. Allerdings erhielten 34 Vereinsmitglieder, darunter einfache Mitglieder, Vorstands- und Ehrenmitglieder, in CC und BCC, also in Kopie, mein Schreiben an den Vorstand mit Tagesordnung und Satzung. Diese Email wirbelte nicht nur bei denen, die sie erhielten, Staub auf, sie weckte schlafende Hunde.
Ein Kiezwadenbeißer aus dem Berliner Bezirk Wedding mutierte (aus freien Stücken?) zum Kampfhund und antwortet zwei Tage später. Joachim Fischer schrieb zu Punkt 1: „Ich würde gerne wissen, wer diese ominöse Gruppe ist, für die Stefan Pribnow spricht, aber vor allem schreibt.“
Ich hingegen würde gerne wissen, wie Joachim Fischer darauf kam, dass ich in einem Schreiben davon spreche, wenn er mir auch zubilligte, ich würde „vor allem schreiben“. Lassen wir Fischer Lapsus mit Sprechen und Schreiben und kommen wir zur Behauptung, ich hätte für eine Gruppe geschrieben.
Weder verwendete ich den Pluralis Majestates (vielleicht sollte ich!) noch nutzte ich die Wir-Form. Ich formulierte in der Ich-Form. „Ich wünsche“ schrieb ich und nicht „wir wünschen“. Von „meinen Überlegungen“ ist die Rede und nicht von unseren Überlegungen. „Ich bin der Auffassung“, verdeutlichte ich, und nicht „wir sind der Auffassung“. Klipp und klar schrieb ich „meinen Satzungsvorschlag“ und nicht „unseren Satzungsvorschlag“. Zweifelsfrei notierte ich "dieser von mir eingebrachte … Satzungsvorschlag“ und nicht „der von uns eingebrachte Satzungsvorschlag“. Schließlich beendete ich mein Schreiben an den damaligen Vorstand mit den Worten „Mit freundlichen, kollegialen Grüßen, Stefan Pribnow“. Von einer Gruppe ist nicht die Rede.
Nur zwei Mal nehme ich Bezug auf eine Gruppe, erstens an der Stelle, an der ich von einem Gruppenantrag spreche, und zwar von dem Gruppenantrag für die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Namen dieser Gruppe waren und sind Joachim Fischer bekannt. Die Namen dieser Gruppe stehen auf dem Antrag zur Tagesordnung, und zwar in alphabetischer Reihenfolge. Zweitens nehme ich Bezug auf eine Gruppe „von einigen CTOUR-Mitgliedern“, die mich „ausdrücklich aufgefordert und bestärkt“ haben, „als 2. Vorsitzender zu kandidieren“. Das waren Karl-Heinz Kern, Peer Schmidt-Walther, Christoph Merten und Thomas Gensheimer, die sich in Antworten auf das Schreiben von Joachim Fischer, die dem WELTEXPRESS vorliegen, ausdrücklich zu Wort meldeten. Da waren aber auch noch andere, die zum Teil gute Gründe hatten, sich nicht zu Wort zu melden.
Mehrfach wurde ich sogar von Hans-Peter Gaul gebeten und regelrecht aufgefordert, im Vorstand mitzuarbeiten, also für den Vorstand zu kandidieren.
Kommen wir zum zweiten Punkt. Joachim Fischer behauptet, ich würde mich in der „Welt des Vereinsrechts bewegen“. Ich würde falsch argumentieren und Begriffe verwechseln. Das Gegenteil ist der Fall. Was Joachim Fischer behauptet ist falsch!
Richtig ist, dass ich nach einer dreijährigen Lehre bei der Justiz Erfahrungen und Erkenntnisse sammeln konnte, die mich zu dem Schluss kommen lassen, dass ich die rechtliche Stellung von CTOUR, wohlwollend ausgedrückt, als „nicht eingetragener Verein“ benenne.
Wenn Fischer dieses direkt als falsch behauptet, dann behauptet er damit indirekt, dass CTOUR eine GbR, also eine „Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts“ ist. Die GbR ist übrigens das, was früher die BGB-Gesellschaft war. Der allerwichtigste und entscheidendste Unterschied bezüglich der Frage, ob CTOUR ein nicht eingetragenen Verein ist, wie ich behaupte, oder eine GbR, wie Joachim Fischer intendiert, ist die Haftungsfrage. Bei einem nicht eingetragenen Verein haftet der Vorstand. Bei einer GbR gilt der Grundsatz der „gesamtschuldnerischen Haftung. Einer haftet für alle.
Mithilfe eines Feststellungsantrages beim zuständigen Gericht sollte, wollte ich am 3. November 2011, als ich noch CTOUR-Mitglied war, aufgrund der Äußerungen von Fischer schnellstmöglich festgestellt werden sollte, was CTOUR ist, aber auch die Frage beantwortet werden, die durch das Schreiben von Joachim Fischer erst aufgeworfen wurde. Fischer widersprach, dass CTOUR ein nicht eingetragener Verein ist. Die Frage, ob CTOUR ein rechtsfähiger Verein nach den § § 21-79 BGB oder eine GbR ist, wurde bis heute nicht beantwortet.
Kommen wir zur Begründung des Antrages von Joachim Fischer, denn er stellte mit Schreiben vom 15. Oktober 2011 unter Punkt 13 einen Antrag mit den Worten: „Sollte dazu ein Antrag notwendig sein, stelle ich diesen hiermit.“ Aber welchen Antrag stellte Joachim Fischer?
Zitat: „… Ich bitte die entsprechenden Gremien des Clubs der Reisejournalisten, eine Mitgliedschaft von Stefan Pribnow genauestens zu überprüfen, denn nach meiner Meinung legt er ein club- und mitgliederschädigendes Verhalten an den Tag.“ Hört, hört und lest, dass ein "mitgliederschädigendes Verhalten" nicht Gegenstand sein kann und darf. Ein – wie Joachim Fischer es nennt – "clubschädigendes Verhalten" hingegen schon. Dazu Punkt 3e der am 3. November 2011 aktuell gültigen Satzung, Jeder kann dort lesen, dass Mitglieder ausgeschlossen werden können, wenn sie durch Auftreten oder Handlungen das Ansehen des Clubs schädigen. In der Satzung steht ausdrücklich „clubschädigendes Verhalten“ und nicht "mitgliederschädigendes Verhalten".
Wer oder wie kann man ein Mitglied ausschließen? Darf das der Vorstand oder die Mitgliederversammlung? Wer ein Mitglied ausschließen kann, das regelte diese offensichtlich von Dilettanten aufgesetzte Satzung nicht. Erst wenn die Frage beantwortet ist, ob CTOUR ein nicht eingetragener Verein oder eine GbR ist, dann kann diese Frage beantwortet werden.
Das war damals meine Sicht der Dinge. Andere könnten einwenden, dass CTOUR ein nicht eingetragener Verein sein könnte. Sicher ist das nicht. Letztendlich kann ein Mitglied, so mein damaliges Verständnis der bis dato gültigen Satzung in Bezug auf Punkt Nr. 7, nicht vom Vorstand, sondern nur von einer Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Dort heißt es zu den Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung: 1. „Mitgliederanträge“ und „Aufnahme“. Dazu merke ich genüsslich an, dass dem Vorstand (siehe oben) unter dem Vorsitzenden Gaul zwei Aufnahmeanträge vorlagen. Ein Aufnahmeantrag von Christine Keiner und ein Aufnahmeantrag von Kirsten Schiekiera.
Eine Kandidatin nahm bedauerlicherweise ihren Antrag zurück. Somit lag meines Wissens dem Vorstand ein Aufnahmeantrag vor, über den die nächste ordentliche Mitgliederversammlung zu entscheiden gehabt hätte und entscheiden hätte müssen. Doch der damalige Vorstand informierte weder die Mitglieder noch ließ er sie abstimmen. Das war ein eklatanter Verstoß. Hinzu kommt die Frage, ob wirklich der gesamt Vorstand von diesen beiden Aufnahmeanträgen wusste und wie er entschieden hat. Bis heute liegen darüber keine Protokolle und höchst widersprüchliche Aussagen vor.
Unter Punkt 7 der damals gültigen Satzung heißt des Weiteren zu den Aufgaben: 2. „Ausschlüsse“ und „Einsprüche“. Auch dies ist, das merke ich an, ein Hinweis darauf, dass ein Mitglied zwar auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden kann, sollte dieses Mitglied dagegen Einspruch erheben, eine weitere ordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden muss, die dann abschließend entscheidet. Das ist meine Lesart, mein Verständnis der damals gültigen Satzung.
Hätte ich das von mir geforderte Rederecht auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 3. November 2011 erhalten, dann hätte ich erklärt, dass gegen den Ausschluss Mitglieder Rechtsmittel einlegen bzw. „Einspruch erheben“ können. In der damals gültigen Satzung steht, dass über den Einspruch die ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet und dass bis zu diesem Zeitpunkt die Mitgliedschaft ruht. Doch das ist falsch.
In dem Moment, wo der Einspruch erhoben wird, ruht nicht die Mitgliedschaft, sondern das Mitglied hat wieder Rechte, und zwar unter anderem das Recht, Anträge zu stellen, sich zu Wort zu melden, abzustimmen und so weiter und so fort.
Doch auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 3. November 2011 wurde der Ausschlussantrag von Joachim Fischer nicht behandelt, kurz darauf erklärte ich meinen Austritt, so dass auf der ordentlichen Mitgliederversammlung einen Monat später der Antrag von Fischer bedeutungslos war.
Andererseits hat Joachim Fischer in seinem Schreiben vom 15. Oktober 2011 keinen Ausschlussantrag, sondern "nur" einen Prüfantrag gestellt hat. Er schreibt: „Ich bitte … eine Mitgliedschaft von Stefan Pribnow genauestens zu überprüfen“. Dieser Bitte wollte ich stattgeben.
Mein Redemanuskript sah folgende Worte vor: "Bitte überprüft das reisejournalistische Werk von Stefan Pribnow, aber genauso überprüft das reisejournalistische Werk von Joachim Fischer. An den Früchten sollt ihr sie erkennen! Überprüft meine Arbeitsergebnisse als Reisejournalist. Bitte überprüft mich in dem von Joachim Fischer vorgetragenen Punkt 7. Fischer formuliert: „Ich war der Veranstalter, Einlader und Organisator der Journalistenreise nach Thailand, an der auch Stefan Pribnow teilnahm.“ WELTEXPRESS liegen entsprechende Dokumente vor.
Erstens ist richtig, dass ich an einer Gruppenpressereise (nicht an einer Journalistenreise) nach Thailand Anfang Juni 2011 teilnahm, und zwar für WELTEXPRESS. Das ist keine Wortklauberei, sondern juristisch ein bedeutender Unterschied. Nur ich und niemand sonst nahm für WELTEXPRESS an dieser von Joachim Fischer in die Beweisführung gebrachten Pressereise Anfang Juni 2011 nach Thailand teil.
Zweitens ist richtig, dass das in London ansässige Unternehmen „Eastern Favorites“ Veranstalter und Organisator der Gruppenpressereise nach Thailand war, an der ich unter meinem Namen für WELTEXPRESS teilnahm. Es war nicht das in Berlin ansässige Unternehmen Tourism-Insider von Joachim Fischer, für das Fischer nach aktuellen Angaben im Impressum unter www.tourism-insider.de als Herausgeber und Chefredakteur fungiert.
Drittens ist richtig, dass ich zu keinem Zeitpunkt behauptet habe, unter meinem Pseudonym Horst-Udo Schneyder an dieser Pressereise nach Thailand teilzunehmen.
Viertens ist richtig, dass ich von Joachim Fischer nicht nach meinen Pseudonymen gefragt wurde. Und wenn ich von Joachim Fischer nicht nach diesem, meinem Pseudonym und nach anderen von mir genutzten Pseudonymen gefragt wurde, dann kann ich logischerweise auch keine Antwort gegeben haben.
Fischer behauptet unter Punkt 8 seiner "Stellungnahme", dass er meine Entscheidung, ob ich ein oder zwei oder noch mehr Pseudonyme nutze, vor sich und seinen Geschäftspartnern zu verantworten hätte. Das ist falsch.
Richtig ist, dass er meine Entscheidung nicht zu verantworten hat, weder vor seinem Gewissen, noch vor Gott und schon gar nicht – wie er behauptet – vor „seinen Geschäftspartnern, die die Reise ja bezahlen“.
Davon abgesehen, dass das Wort „ja“ in diesem Satz nichts zu suchen hat, suchen wir Geschäftspartner von Joachim Fischer, welche diese Reise „bezahlten“, vergebens.
Richtig ist, dass der Veranstalter in London Verträge mit Kooperationspartnern geschlossen hatte und May Sunthonprapat die Pressegruppe als Verantwortliche des Veranstalters und der Kooperationspartner begleitete. WELTEXPRESS liegen entsprechende Dokumente vor. Alle weiteren Erwähnung in dem Schreiben von Joachim Fischer sind nicht erwähnenswert.
Keine Frage: Fischer hat an dieser Pressereise als Journalist, als Reisejournalist teilgenommen, so wie ich auch.
In einer Vereinigung von Tourismusjournalisten wollte ich die CTOUR-Mitglieder bitten zu überprüfen, wer, was, wann, wo und wie produzierte. An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen!
Was habe ich produziert, wie viele Beiträge habe ich produziert? Einen, zwei, drei?
Nein, vier, fünf, sechs, sieben … und mehr! Wann habe ich produziert? Wochen später? Sofort! Wie viele Beiträge hat Joachim Fischer produziert? Wann hat er produziert? Was hat er produziert? Das wollte ich fragen und anbieten, aus der Vereinigung von Tourismus-Journalisten auszutreten, wenn mir irgend jemand in meinen vielen vor Ort produzierten Beiträgen in Wort und Bild auch nur einen Beweis des Betruges liefern könne.
Nur meine Produkte in Wort und Bild als Reisejournalist sind der Maßstab, an dem ich mich messen lasse. An den Früchten sollt ihr sie erkennen! An diesen Früchten, anhand der Arbeitsergebnisse von Stefan Pribnow und Joachim Fischer sollten alle Mitgliederinnen und Mitglieder von CTOUR entscheiden. Entscheiden, ob ich quantitativ fleißig war oder faul. Entscheiden, ob ich qualitativ gut war oder schlecht. Und sie sollten das Werk von Joachim Fischer prüfen, sein Arbeitsergebnis kontrollieren. Ich habe das getan und komme zum zweiten Mal auf das von Fischer als sein Eigentum gekennzeichnete Werk.
Joachim Fischer hat als Ergebnis aus einer Woche Thailand-Pressereise Wochen später einen Beitrag veröffentlicht, der es in sich hat: Einen Beitrag mit einer Seite Text und drei kleinformatigen Bildern. Nebenbei bemerkt: Stefan Pribnow hat während der Pressereise mehr Produkte veröffentlicht, als die Woche Tage hat!
Kommen wir zum Inhalt, kommen wir zu den Bildern: Bild 1 geklaut, Bild 2 geklaut, Bild 3 auch geklaut. Alle drei Bilder geklaut! WELTEXPRESS liegen vom Unternehmen „Outrigger Enterprises Group“ die Originale vor. Kommen wir von den Bildern zum Text, der im Gegensatz zum Schreiben vom 15. Oktober keine Rechtschreibfehler aufweist. Im Schreiben vom 15. Oktober zeigt Joachim Fischer, dass er die deutsche Sprache nicht beherrscht. Er kann weder Groß- noch Kleinschreibung, weder Getrennt- noch Zusammenschreibung, keine Zeichensetzung. Er kann kein Deutsch.
Wie durch ein Wunder gelingt dies bei einem englischsprachigen Text. Warum? Weil das, was Joachim Fischer am 30. September 2011 als Arbeitsergebnis der Pressereise vorlegt, ein Plagiat ist. WELTEXPRESS liegt sowohl das Plagiat wie auch das Original vor. Joachim Fischer hat abgeschrieben. Das, was er abgeschrieben hat, gibt er als seinen Text aus. Joachim Fischer ist ein Plagiator. Joachim Fischer ist ein Copy- and-Paste-„Journalist“. Joachim Fischer hat den Titel „Journalist“ nicht verdient. Es ist nicht das einzige Plagiat beim Onlinemagazin "Tourism Insider".
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Im nächsten Teil der Serie "CTOUR oder Vom Ostpott zum Geisterschiff" befasse ich mich mit weiteren Lügnern und Betrügern von CTOUR.