Wie das Ministerium auf seiner Website mitteilte, ist die Lizenz der Regulierungsbehörde Grundvoraussetzung für den Bau einer Anlage für Solarstromerzeugung. Für Projekte bis 50 MW übernimmt die Regulierungsbehörde EPDK den Genehmigungsprozess. Bereits kurz vor dem Jahreswechsel 2011/12 hatte die türkische Regierung eine geänderte Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen, um den Basistaraif auf rund 13.3 US-Cent pro Kilowattstunde anzuheben. Komponenten, die im Land gefertigt wurden, werden mit einem zusätzllich Bonus von 0.4 bis 2.4 US-Cent/kWh belohnt. Der Staat garantiert die Abnahme des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien. Die Türkei plant, bis 2023 bis zu 30 Prozent seines Strombedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken, die aus überwiegend Wind- Solaranlagen gewonnen werden sollen. Laut dem Bericht des Energieministeriums vom August 2011, wurden in der ersten Jahreshälfte 679.131.000 TL (etwa 320 Millionen Euro) ausgegeben, wovon 51,09 % in den Energiesektorsektor flossen.
Weiterführende Informationen sind auf der Website des Ministeriums zu finden: www.enerji.gov.tr