Türkei: Aufhebung des Gegenseitigkeits-Prinzips für Immobilienkäufer

Bisher gilt das Gegenseitigkeitsprinzip für ausländische Immobilienkäufer in der Türkei, das Einwohnern von 89 Ländern untersagt, ein Grundstück oder Wohneigentum in der Türkei zu erwerben. Dieses Gesetz schließt Staatsbürger von 89 Ländern aus, in der Türkei zu investieren, in denen es türkischen Staatsbürgern ebenso nicht erlaubt nicht, Grundstücks- oder Wohneigentum zu besitzen. Sollte das neue Gesetz in der Türkei in Kraft treten, können Investoren aus Russland, den Golf- und den Turkstaaten Eigentum in der Türkei erwerben.

Laut den Zahlen des türkischen Immobilien-Investitionsverbands (GYODER) erreichten im Jahr 2010 Immobilienverkäufe an Ausländer ein Volumen von 2,5 Milliarden US-Dollar.

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