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Steuerlich komplizierte Erbfälle im Ausland
Berlin (Weltexpress) - Wer Besitz jenseits der Grenze erbt, muss sich nicht nur mit zusätzlichen Vorschriften beschäftigen. Auch steuerlich ergeben sich oft Mehrbelastungen. Denn anders als bei der Einkommensteuer gibt es für den Todesfall weltweit nur wenige Doppelbesteuerungsabkommen, die den Zugriff lediglich auf einen Staat beschränkt. Daher ist eine Erbschaft gleich zweimal zu versteuern und dies auch noch nach den landestypischen Regeln. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hin.