Sonntag, 22. Dezember 2024
Schlagworte Kasko

Schlagwort: Kasko

Bei Schnee und Eis hilft nicht nur der Fiskus

Berlin (Weltexpress) - Kommt es auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall, berücksichtigt das Finanzamt die Kosten nicht immer. Aber die Unfallversicherung springt ein. Verursachen Arbeitnehmer mit ihrem PKW auf einer dienstlichen Fahrt einen Unfall und es entsteht aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse ein Bagatell- bzw. größerer Schaden, kann dieser einfach als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Unfall darf nämlich aufgrund einer Gesetzesänderung zusätzlich zur Entfernungspauschale abgesetzt werden, sofern sich das Unglück auf der Pendelstrecke zwischen Wohnung und Betrieb ereignet. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem Berlin hin.

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