Schlagworte Finanzbeamte
Schlagwort: Finanzbeamte
Neues Druckmittel gegen unkooperative Selbstständige – Finanzbeamte können ein Verzögerungsgeld festsetzen,...
Berlin (Weltexpress) - Verhalten sich Selbstständige oder vermögende Privatpersonen anlässlich einer Betriebsprüfung unkooperativ und gewähren den Beamten entweder keinen Zugriff auf die EDV-Buchhaltung oder legen nicht sofort die erwünschten Belege vor, dürfen Finanzämter ein Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 Euro festsetzen. Dieses Druckmittel vom Fiskus darf sogar dann noch erhoben werden, wenn sich der Betrieb später doch noch hilfsbereit zeigt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung muss künftig verstärkt damit gerechnet werden, dass dieses relativ neue Zwangsmittel zum Einsatz kommt. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hin.
Mängel im Fahrtenbuch führen zu höheren Steuern – Moniert das Finanzamt...
Berlin (Weltexpress) - Nutzen Selbstständige den Betriebs-Pkw oder Arbeitnehmer einen von der Firma überlassenen Wagen, muss für die Privatfahrten ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Hierbei können sie dem Finanzamt jederzeit die tatsächlich angefallenen Kosten und Fahrten mittels Fahrtenbuch nachweisen und hierdurch zu einem für sie günstigeren Ergebnis kommen. Doch oftmals werden die Aufzeichnungen wegen formaler Fehler oder Ungereimtheiten nicht anerkannt, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hinweist.
Über die Lohnsteuerkarte vorzeitig Steuern sparen – Wer sich als Arbeitnehmer...
Berlin (Weltexpress) - Im Oktober versenden die Gemeinden zum letzten Mal die Lohnsteuerkarten fürs Folgejahr, da ab 2011 ein elektronisches Verfahren eingeführt wird. Die letzte Steuerkarte aus Pappe sollten Arbeitnehmer nicht einfach im Personalbüro abgegeben. Dadurch verschenken sie jede Menge Geld. Denn sie müssen dann bis zur übernächsten Steuererklärung warten, um sich zuviel gezahlte Abgaben zurück zu holen. Es besteht die Möglichkeit, die voraussichtlichen Aufwendungen 2010 durch einen Freibetrag bereits bei der monatlichen Gehaltszahlung zu berücksichtigen, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hinweist.