Dienstag, 05. November 2024
Schlagworte Belege

Schlagwort: Belege

Zum Jahresbeginn Ordner und Belegberge entrümpeln – Privatleute dürfen dem Finanzamt...

Berlin (Weltexpress) - Den Jahresanfang 2011 nutzen wieder viele Bürger zu einer privaten Inventur. Belegstapel sortieren, Ordner entrümpeln und Überflüssiges entsorgen. Doch allzu großer Eifer kann sich im Nachhinein rächen, denn für das Finanzamt müssen eine Reihe von Unterlagen aufbewahrt werden. Gewerbetreibende und Freiberufler müssen beispielsweise ihre Geschäftsunterlagen wie Bilanzen, Rechnungen und sonstige Buchungsbelege zehn Jahre lang vorrätig halten. Auch Hausbesitzer, Mieter und Personen mit hohem Einkommen müssen besondere Vorschriften beachten, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin zum Start ins neue Jahr hinweist.

Neues Druckmittel gegen unkooperative Selbstständige – Finanzbeamte können ein Verzögerungsgeld festsetzen,...

Berlin (Weltexpress) - Verhalten sich Selbstständige oder vermögende Privatpersonen anlässlich einer Betriebsprüfung unkooperativ und gewähren den Beamten entweder keinen Zugriff auf die EDV-Buchhaltung oder legen nicht sofort die erwünschten Belege vor, dürfen Finanzämter ein Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 Euro festsetzen. Dieses Druckmittel vom Fiskus darf sogar dann noch erhoben werden, wenn sich der Betrieb später doch noch hilfsbereit zeigt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung muss künftig verstärkt damit gerechnet werden, dass dieses relativ neue Zwangsmittel zum Einsatz kommt. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hin.

Mit Spenden Steuern sparen

Düsseldorf (Weltexpress) - Der 31. Mai 2010 steht vor der Tür. An diesem Tag endet für viele die Abgabefrist für die Steuererklärung 2009. Die Anfertigung der Steuererklärung wird von den meisten als lästig empfunden und immer wieder aufgeschoben, obwohl man durchaus mit Rückzahlungen rechnen kann.

Zum Jahresbeginn Ordner und Belegberge entrümpeln – Privatleute dürfen dem Finanzamt...

Berlin (Weltexpress) - Den Jahresanfang nutzen viele Bürger zu einer privaten Inventur. Belegstapel sortieren, Ordner entrümpeln und Überflüssiges entsorgen. Doch allzu großer Eifer kann sich im Nachhinein rächen, denn für das Finanzamt müssen eine Reihe von Unterlagen aufbewahrt werden. Gewerbetreibende und Freiberufler müssen beispielsweise ihre Geschäftsunterlagen wie Bilanzen, Rechnungen und sonstige Buchungsbelege zehn Jahre lang vorrätig halten. Auch Hausbesitzer müssen besondere Vorschriften beachten, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hinweist.

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