Samstag, 23. November 2024
Schlagworte Aufbewahrung

Schlagwort: Aufbewahrung

Zum Jahresbeginn Ordner und Belegberge entrümpeln – Privatleute dürfen dem Finanzamt...

Berlin (Weltexpress) - Den Jahresanfang 2011 nutzen wieder viele Bürger zu einer privaten Inventur. Belegstapel sortieren, Ordner entrümpeln und Überflüssiges entsorgen. Doch allzu großer Eifer kann sich im Nachhinein rächen, denn für das Finanzamt müssen eine Reihe von Unterlagen aufbewahrt werden. Gewerbetreibende und Freiberufler müssen beispielsweise ihre Geschäftsunterlagen wie Bilanzen, Rechnungen und sonstige Buchungsbelege zehn Jahre lang vorrätig halten. Auch Hausbesitzer, Mieter und Personen mit hohem Einkommen müssen besondere Vorschriften beachten, worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin zum Start ins neue Jahr hinweist.

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