Strauss-Kahn wird von der Staatsanwaltschaft in sechs Punkten angeklagt. Fünf davon beziehen sich auf Sexualverbrechen und ein weiterer auf ungesetzlichen Freiheitsentzug. Nach dem Hauptanklagepunkt, der auf „sexuelle Gewalt“ lautet, drohen dem ehemaligen Finanzier und Politiker bis zu 25 Jahre Haft.
Strauss-Kahn war am 14. Mai im Hotel Sofitel wegen Verdachts auf sexuelle Belästigung eines Zimmermädchens afrikanischer Herkunft festgenommen worden. Am 19. Mai kündigte er seinen Rücktritt vom Amt des Geschäftsführenden IWF-Direktors an.
Im Obersten Gericht von New York hatten am Montag vorgerichtliche Anhörungen begonnen. Gegen Strauss-Kahn soll offiziell Anklage erhoben werden. Die Große Geschworenen-Jury hatte im Mai die Beweisbasis als ausreichend befunden, ein Strafverfahren gegen Strauss-Kahn einzuleiten.
In der vorgerichtlichen Verhandlung wird der Angeklagte sich offiziell für schuldig beziehungsweise unschuldig bekennen müssen. Die Anwälte bestehen auf der Unschuld ihres Mandanten und behaupten, dass es mit Einverständnis der Frau zum Sex gekommen sei.
RIA Novosti