Die Atomkraftgegner in der Union nennen es gottlos, angesichts des enormen Gefährdungspotentials von Atomkraftwerken ausgerechnet bei den milliardenschweren Atomstromkonzernen im Schadensfall das Verursacherprinzip zu Lasten der Allgemeinheit außer Kraft zu setzen. Die atomkritischen CDU/CSU-Mitglieder sind hocherfreut, daß vier ehemalige Bundesminister, allen voran Dr. Norbert Blüm, der als der Bodenständigste 16 Jahre auf seinem Posten blieb, die Forderung nach einer vollen Haftpflichtversicherung für Atomkraftwerke unterstützen.
Konstruktionsfehler im Atomgesetz: Steuerzahler haften für Schäden
Hintergrund: Schäden, die von deutschen Atomkraftwerken ausgehen, sind nach geltendem Atomgesetz lediglich bis zur Höhe von 2,5 Milliarden Euro abgedeckt. Lediglich für einen Teil dieser Deckungsvorsorge müssen die Betreiber tatsächlich eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Dieser Betrag deckt aber weniger als 0,1% der real möglichen Gesundheits-, Sach- und Vermögensschäden ab. Jeder Autobesitzer und jeder Firmeninhaber muß eine ausreichende Haftpflichtversicherung abschließen.
Somit haften für über 99% des Schadenspotentials nicht die Betreiber der Atomkraftwerke, sondern die Steuerzahler. Diese gilt es von den enormen Risiken mit der Begründung zu entlasten, daß die bisher gesetzlich geforderte Deckungsvorsorge extrem unzureichend und diskriminierend ist.
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Pressemitteilung des BUNDESVERBAND CHRISTLICHE DEMOKRATEN GEGEN ATOMKRAFT (CDAK), CDU/CSU – Mitglieder für die Überwindung der Kernenergie vom 26.11.2009.