Der Berliner Presse-Prozess, bei dem der Journalist Stefan Pribnow nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft auf Freispruch und dem Plädoyer der Verteidigung auf Freispruch vom Richter mit einer richtungsweisenden Begründung freigesprochen wurde, beschäftigt die Presse in Berlin und in der gesamten Bundesrepublik.
In der Verhandlung ging es um einen Vorfall, der sich bereits am 18. Februar 2012 während der Pressekonferenz nach der Bundesligabegegnung zwischen Hertha BSC und Borussia Dortmund ereignete. Der Vorwurf der Beleidigung stand im Raum. Pribnow wurde damals des Raumes verwiesen. Die Saisonakkreditierung wurde entzogen. Bis heute gilt Stadionverbot. Hertha-Präsident Gegenbauer erkannte von Pribnow Gesagtes nicht als Satire. Der Richter schon.
Nachdem fast ein Dutzend Journalisten im vollen Saal des Amtsgerichts Tiergarten die Hauptverhandlung verfolgten, berichten noch am selben Tag Dutzende Medien in Deutschland über den Presse-Prozess und die Justiz-Posse um Gegenbauer. Die „B.Z.“ titelt „Hertha-Präsident Gegenbauer schwänzt Prozess“ und erwähnt genüsslich den Ausgang für den geladenen Zeugen Werner Gegenbauer. Gegenbauer (63), der Präsident des Bundesligisten Hertha BSC, wurde von Richter Michael Herkewitz, der sich über die Abwesenheit des geladenen Zeugen ärgerte, zu 600 Euro Ordnungsgeld verdonnert, ersatzweise droht Gegenbauer drei Tage Haft.
In der „Berliner Morgenpost“ steht heute unter dem Titel „Gegenbauer muss Ordnungsgeld zahlen“ weit mehr: „Gegenbauer erstattete wohl auf Bitten der Jüdischen Gemeinde Berlin Anzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung. Die Amtsanwaltschaft Berlin erhob Strafanzeige gegen Pribnow, lud Gegenbauer als Zeugen vor. Der ließ sich über seinen Anwalt entschuldigen.“
Will sich Gegenbauer rausreden? Hat er auf „Bitten“ gehandelt? Schlimmer noch: „Auf Bitten der Jüdischen Gemeinde Berlin“? „Volksverhetzung“?
WELTEXPRESS fragte nach. Ilan Kiesling, Leiter der Kommunikation und Pressesprecher der Jüdischen Gemeinde zu Berlin erklärte heute Nachmittag am Telefon, dass „der jetzige Vorstand keine Kenntnis von dem Vorgang habe“ und autorisierte diese Aussage anschließend schriftlich. Dr. Gideon Joffe ist seit dem 1. März 2012, also wenige Tage nach der legendären Pressekonferenz am 18. Februar 2012 im Berliner Olympiastadion, im Amt. Ermittelt wurden nach Angaben des Polizeipräsidenten von Berlin aber erst ab 2013 wie aus einem Schriftsatz des Polizeioberkommissars Mühlenstädt vom 21. Januar 2013 hervorgeht.
Mit anderen Worten: Joffe und seine Vorstandsmitglieder besitzen kein Wissen über den Sachverhalt. Stellt sich die Frage: Was weiß die „Berliner Morgenpost“?
Wer hat die These aufgestellt: „die Jüdische Gemeinde zu Berlin“, die durch den Vorstand und vor allem durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Gideon Joffe vertreten wird, habe den Präsidenten des Bundesligisten Hertha BSC gebeten, gegen den Journalisten Pribnow wegen „Volksverhetzung“ Strafanzeige zu stellen?
Pribnow: „Mir Volksverhetzung vorzuwerfen, das ist widerlich.“ Pribnow weiter: „Die Veröffentlichung dieses Vorwurfes nach meinem Freispruch ist üble Nachrede. Das ist Rufmord!“
Handelte Gegenbauer wirklich auf „Bitten“ anderer? Joffe will es nicht gewesen sein. Steckt hinter dem Presse-Prozess ein neuer Hertha-Skandal? Die „Berliner Morgenpost“ muß jetzt die Quellen nennen, die Fakten auf den Tisch legen. Die Wahrheit muß ans Licht.
Wir bleiben am Ball!