Doch viele förderberechtigte Arbeitnehmer lassen jedes Jahr ihren Anspruch verfallen, weil sie glauben, die Einkommensgrenzen zu überschreiten. „Das ist oft ein Irrtum“, klärt Schwäbisch Hall-Bausparexperte Sebastian Flaith auf.
„Die Bruttoeinkommen, die zum Bezug der Förderung berechtigen, liegen – je nach Familiensituation – deutlich höher als die Einkommensgrenzen. Maßgeblich für die Fördergrenze ist das zu versteuernde Einkommen. Dafür werden von den Bruttoeinkünften Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge abgezogen“.
Für die Wohnungsbau-Prämie gilt: Auf Sparbeiträge bis 512 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.024 Euro (Verheiratete) pro Jahr zahlt der Staat 8,8 Prozent Prämie, das sind maximal 45,06 bzw. 90,11 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf dabei 25.600 bzw. 51.200 Euro nicht übersteigen. „Das tatsächliche Bruttoeinkommen einer Familie mit zwei Kindern kann jedoch bis zu 78.400 Euro ausmachen, so der Bausparexperte.