Berlin, Deutschland (Weltexpress). Mit dieser Frage haben sich Richter des Verwaltungsgerichts Gera nicht beschäftigt und daher diese Frage auch nicht beantwortet. Allerdings stellen Richter des Verwaltungsgerichts Gera die Einstunfung der Alternative für Deutschland (AfD) genannten Partei durch Stephan J. Kramer, den Präsidenten eines Verfassungsschutz genannten Geheimdienstes im Freistaat genannten Bundesstaat Thüringen, der zu den Resten der zerkleinerten Kleindeutschen Lösung mit der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland (BRD) gehört, infrage. Im Bundesstaat Thüringen gibt es nicht mehr das Amt für Verfassungsschutz Thüringen, sondern dieses seit dem 1.1.2015 als Abteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales mit Sitz in Erfurt.
Die Richter beschlossen, daß „weder aus dem Vermerk des Amtes für Verfassungsschutz vom 23. Mai 2022 noch aus dem Verfassungsschutzbericht 2021 … mit der erforderlichen Sicherheit die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbandes der AfD in Thüringen“ jedoch folge. Personen in Staat, Parteien (Einheitsparteien) und Presse (Hauptabflußmedien) lügen in der Regel mit Lücken, dabei beinhaltet der oben erwähnte Vermerk vor allem die Wiedergabe von Außerungen von Björn Höcke und deren Beurteilung. Von einem Mitglied auf alle Mitglieder zu schließen sei laut Richtern „nicht hinreichend begründet“.
Kenner und Kritiker wissen, daß eine solche Herleitung an den Haaren herbeigezogen ist. Sie wurde im Bundesstaat Thüringen von Sozen der Parteien SPD und L sowie von Olivgrünen der Partei B90G hervorgerufen. Das ist widerlich, aber wahr.
Zur Wahrheit gehört auch, daß Robert Sesselmann, ebenfalls Mitglied der AfD, als Landrat von Sonneberg von Beamten einer Behörde des Bundesstaates Thüringen die Verfassungstreue attestiert worden sei. Wohl wahr, daß man auch von Sesselmann nicht auf andere AfD-Mitglieder ableiten darf, es sei denn, man ist dumm und böse.
Zu den Dummen und Bösen gehören anscheinend vor allem Mitglieder und Wähler der Einheitsparteien SPD, B90G, CDU, FDP, CSU und L. Gut möglich, daß der eine oder anderer Christ, Soze, Olivgrüne und/ oder Besserverdienende darauf drängt, gegen den Beschluß von Richtern am Verwaltungsgericht Gerade Einspruch bei Richtern des Oberverwaltungsgerichts in Weimar einzulegen. Dann geht auch dieser Skandal, den manche für eine Polit-Posse in der Provinz halten, weiter.