Für die von den Landesregierungen finanzierten Staatsorchester erhöhen sich die Tarife rückwirkend ab 1. Januar 2014 um 2,95 Prozent. Für die kommunalen Orchester steigen die Grundvergütungen ab 1.März um 3,0 bis 3,5 Prozent (den höchsten Satz für die niedrigste Gruppe). Ab 1. Mai werden auch das Instrumentengeld um 8 bis 18 Prozent, das Saitengeld um 18 Prozent und das Kleidergeld um 6,7 Prozent steigen. Für die kommunalen Orchester hätten – dem öffentlichen Dienst folgend – die Gehälter ab 1.März 2015 um 2,4 Prozent erhöht werden müssen, aber der DBV lehnte ab. Die nächste Tarifrunde ist im Frühjahr 2015 fällig.
Die aktuelle Anpassung an die Tarife des öffentlichen Dienstes ändert nichts am Lohnbetrug für die Jahre 2010 bis 2013. Der Tarifvertrag für Kulturorchester (TVK) galt offiziell ab 1.Januar 2010, Tarifanpassungen an den öffentlichen Dienst wurden jedoch nicht vorgenommen, weil Gewerkschaft und Arbeitgeberverband sich nicht auf die Auslegung der Formel »sinngemäß« einigen konnten. Eine Klage der DOV scheiterte beim Bundesarbeitsgericht. Nach dem Abschluss des Durchführungstarifvertrages vom 1. November 2013 waren für die Jahre 2010 bis 31. Oktober 2013 Nachzahlungen zu leisten. Nach Berechnungen der Orchestervereinigung betrugen diese im Durchschnitt rund zwei Monatsgehälter. Bar jeder Logik erkannte der DBV den Anspruch auf zwei Monatsgehälter nur an, wenn der Arbeitgeber eine nachweisbare Zusage gegeben hatte. Für einen solchen Nachweis war jedoch in den wenigsten Fällen Vorsorge getroffen worden. Die DOV beugte sich dem »Kompromiss«, bei Fehlen des Nachweises nur ein Monatsgehalt nachzuzahlen. Nach Schätzungen(!) der DOV erhalten von 100 Orchestern »bis zu 20 Orchestern eine volle oder fast volle Nachzahlung, in rund 15 eine Nachzahlung zwischen ein bis zwei Monatsgehältern…Wir haben keinen wirklich vollständigen flächendeckenden Überblick, weil…auch wir die Orchester nicht zwingen können, entsprechende Auskünfte zu erteilen.«
Von etwa 7 500 Orchestermusikern, für die der Tarifvertrag für Kulturorchester (TVK) gilt, haben etwa 5 900 nur die Hälfte der rückständigen Zahlungen erhalten. Weder DOV noch DBV geben Auskunft über die nicht ausgezahlte Summe. Nach Schätzungen beträgt sie zirka 19,2 Millionen Euro und bedeutet einen Reallohnverlust von 4 Prozent. Die vereinbarten Klärungsrunden wurden nicht genutzt, um die volle Nachzahlung für alle 100 Orchester durchzusetzen. Auch die Sächsische Staatskapelle Dresden zum Beispiel, für die die erforderlichen Gelder zurückgestellt worden waren, erhält im Unterschied zum Gewandhausorchester Leipzig nur ein Monatsgehalt Nachzahlung. Eine Strategie der DOV zur Durchsetzung der Ansprüche ihrer Mitglieder ist nicht zu erkennen.
Doppelt hereingefallen sind die Musiker der Norddeutschen Philharmonie Rostock. Um der Tariferhöhung zu entgehen, hatte der Intendant Peter Leonard den Austritt aus dem Arbeitgeberverband erklärt. Das Volkstheater Rostock ist nun nicht mehr an den TVK gebunden, und die Musiker erhalten folglich nicht einmal die Hälfte der Nachzahlung wie bei den tarifgebundenen Orchestern. Die DOV fordert die Übernahme des Tarifs, aber Kampfmaßnahmen wurden nicht angedroht.