Neues Druckmittel gegen unkooperative Selbstständige – Finanzbeamte können ein Verzögerungsgeld festsetzen, wenn Unternehmer oder Freiberufler Unterlagen nicht oder verspätet vorlegen

Berlin (Weltexpress) – Verhalten sich Selbstständige oder vermögende Privatpersonen anlässlich einer Betriebsprüfung unkooperativ und gewähren den Beamten entweder keinen Zugriff auf die EDV-Buchhaltung oder legen nicht sofort die erwünschten Belege vor, dürfen Finanzämter ein Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 Euro festsetzen. Dieses Druckmittel vom Fiskus darf sogar dann noch erhoben werden, wenn sich der Betrieb später doch noch hilfsbereit zeigt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung muss künftig verstärkt damit gerechnet werden, dass dieses relativ neue Zwangsmittel zum Einsatz kommt. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Berlin hin.

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