Neue Vorschriften für Kindersitze

Dabei belegen Unfallstudien, dass bei einem Autounfall das Risiko eines ungesicherten Kindes gegenüber dem gesicherten siebenmal höher ist, schwer oder tödlich verletzt zu werden.

Nun soll die langjährige Forderung von Unfallforschern erfüllt werden und die Bedienbarkeit aller Kindersitze vereinfacht werden, damit die Kleinen durch falsch installierte Kindersitze nicht zusätzlich gefährdet werden. Favorisiert wird die generelle Einführung von Isofix, der genormten Universalbefestigung für Kindersitze durch eine einfach zu handhabende Steckverbindung (siehe kb 2577 vom 15.8.2005).

Damit die Verbraucher auf einen Blick Isofix-Kindersitze erkennen, soll es einen speziellen Aufkleber mit dem Aufdruck „iSize“ geben, der die Kompatibilität von Fahrzeug und Kindersitz anzeigt. Schon lange sind bei praktisch allen neuen Fahrzeugmodellen die Rücksitze mit Isofix ausgerüstet – die Universalbefestigung wurde bereits 1997 von VW und Römer Britax im Golf IV vorgestellt –, das Problem ist jedoch: Das Angebot an Isofix-Kindersitzen ist überschaubar klein.

Zuletzt traten im April 2008 neue Kindersitzvorschriften mit neuen Prüfnormen und dem Verbot alter Kindersitze in Kraft. Mit den nun geplanten Regeländerungen sollen auch die Vorschriften für rückwärtsgerichtete Kindersitze, sogenannte Reboards, verbessert werden. In Zukunft „sollen Kinder bis 15 Kilogramm entgegen der Fahrtrichtung befördert werden können“, berichtet die Rechtszeitschrift DAR des ADAC. Heute ist es noch so, dass nur Babys (Kindersitzklasse 0, bis 10 Kilogramm) in der Babyschale entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden, wo sie auch am sichersten aufgehoben sind. (Achtung: Unbedingt den Beifahrerairbag deaktivieren, wenn das Kind auf dem Beifahrersitz mitgenommen wird.)

Geändert werden sollen nach UNECE-Angaben auch die Kindersitzkennzeichnungen und -einteilungen, die sich heute am Alter und Gewicht des Nachwuchses orientieren. Zudem soll eine weitere alte Forderung der Sicherheitsexperten verwirklicht werden: Die Einführung eines Testverfahrens für den Seitenaufprall, das die Kindersitze beim Euro-NCAP-Crashtest einbezieht.

Die neuen Vorschriften sollen nach und nach in das bestehende bundesdeutsche Regelwerk eingeführt werden.

kb

Vorheriger ArtikelMit Opel werben, aber nicht Opel liefern
Nächster ArtikelOldtimer: Der Käfer führt die Rangliste an – Steigende Zahl an Oldtimern * H-Kennzeichen befrei von Umweltplakette und ermöglicht weitere Vergünstigungen